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Lachgas im Visier: NRW-Städte überlegen Verkaufsverbote für Minderjährige!

In Nordrhein-Westfalen prüfen mehrere Städte mögliche Verbote für den Verkauf von Lachgas an Minderjährige. Diese Entwicklung folgt dem Scheitern einer bundeseinheitlichen Lösung zu einem Teilverbot der Partydroge. Bereits in Städten wie Osnabrück und Hamburg wurden ähnliche Verbote eingeführt, um den Konsum von Lachgas einzudämmen, von dem Gesundheitsrisiken wie neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit ausgehen.

Köln steht dabei im Fokus, da die Stadt ein örtliches Abgabeverbot für Minderjährige in Erwägung zieht. Diese Maßnahme stellt eine Reaktion auf das Fehlen bundes- oder landesrechtlicher Regelungen dar. Bonn plant zudem, durch Plakate an Kiosken auf die Gefahren des Lachgas-Konsums hinzuweisen und ein Verbot auf Spielplätzen zu prüfen. Dortmund diskutiert derzeit den Umgang mit Lachgas, während Bochum das Thema in der nächsten Woche besprechen wird. In Bielefeld wird geklärt, ob ein Verkaufsverbot an Minderjährige in die Regelungskompetenz der Stadt oder des Bundes fällt. Die Stadt Essen sieht die Verantwortung beim Bund und möchte auf dessen Entscheidung warten.

Regelungen in den Städten

Wuppertal appellierte bereits im April 2024 an Verkaufsstellen, Lachgas nicht an Jugendliche zu verkaufen, und verabschiedete eine Resolution an den Bund. Münster hat derzeit keine Planungen für ein Verbot und verweist auf das Gesundheitsministerium, das die Möglichkeit eines rechtssicheren Wegs für ein Verkaufsverbot an Minderjährige auf Landesebene prüft. Kommunen können ein solches Verbot erlassen, wenn sie den Konsum von Lachgas durch Minderjährige als „abstrakte Gefahr“ bewerten.

Zwischen den Städten wird eine bundesweite Verbotsregelung erwartet, da Lachgas andernfalls in anderen Bundesländern weiterhin erhältlich sein könnte. Das Bundeskabinett billigte im November einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Allerdings rechnen viele Kommunen vor der Neuwahl am 23. Februar und der anschließenden Regierungsbildung nicht mehr mit einer schnellen Lösung.

Köln plant ebenfalls, ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige einzuführen. Stadtsprecher Robert Baumanns bestätigte dies auf Anfrage von t-online. Die Verwaltung arbeitet an einer Vorlage, die den Verkauf an Personen unter 18 Jahren untersagen soll. Obwohl die Stadt zunächst auf eine bundesweite Regelung hoffte, ist nach der Auflösung des Bundestages eine zeitnahe Entscheidung nicht in Sicht. Details des Verkaufsverbots sind noch nicht festgelegt, es könnte jedoch auch Lebensmittel betreffen, die Lachgas enthalten, wie Aufschäumer für Schlagsahne. Zudem wird das Problem der achtlos weggeworfenen Gaskartuschen in Köln angesprochen, da Abfallwirtschaftsbetriebe von einer Müllproblematik berichten.