
In einer großangelegten Durchsuchungsaktion in Hessen wurden am 23. und 24. April 2025 rund 350 kg Marihuana, über 200 kg Amphetamin sowie 186 Liter Codein und weitere Betäubungsmittel im einstelligen Kilobereich sichergestellt. Die hessische Polizei beschlagnahmte zudem 50.000 Euro Bargeld und identifizierte drei Tatverdächtige im Alter von 22 bis 29 Jahren, die festgenommen wurden.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, unerlaubt und bandenmäßig mit nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln zu handeln. Die Ermittlungen waren nach verdächtigen Feststellungen vor einem leerstehenden Haus aufgenommen worden. Dabei wurden die Tatverdächtigen in vier getarnten Bunkern identifiziert, in denen illegales Rauschgift, Geldzählmaschinen und Falschgeld entdeckt wurden.
Details der Ermittlungen
Drogen waren in Kühlschränken, Umzugskartons und Flaschen gelagert und teils für den Weiterverkauf abgepackt. Der geschätzte Straßenhandelswert der sichergestellten Betäubungsmittel beträgt mindestens fünf Millionen Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde Untersuchungshaft für die drei Festgenommenen angeordnet. Weitere Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Hessen geführt, die 2012 gegründet wurde und deren Ziel die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Hessen und grenzüberschreitend ist.
Der Vorfall ist Teil einer wachsenden Problematik der Rauschgiftkriminalität in Deutschland, wie das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet. Die Bekämpfung der international organisierten Rauschgiftkriminalität stellt eine zentrale Aufgabe des BKA dar. Organisierte Kriminalität profitiert von illegalen Gewinnen im Rauschgifthandel, der eine ernsthafte Bedrohung für die innere Sicherheit in Deutschland, der EU und weltweit darstellt. Der Umgang mit Betäubungsmitteln wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, während neue psychoaktive Stoffe (NPS) durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) reguliert werden, das den missbräuchlichen Umgang mit bestimmten Stoffgruppen verbietet, wie das BKA hervorhebt.