Fulda

Briefwahl-Boom in Fulda: Rekordanträge und neue Fristen!

Am 15. Februar 2025 setzen sich die Wahlberechtigten in Fulda, Gersfeld, Tann und Hilders zunehmend mit dem Thema Briefwahl auseinander. Der Trend zur Briefwahl nimmt seit der Coronazeit stetig zu. Dies geht aus einem Bericht von Osthessen News hervor, der die ansteigenden Anträge bis zu diesem Datum dokumentiert.

Die Briefwahl wurde 1957 eingeführt, um insbesondere älteren, kranken und behinderten Menschen die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern. Bis zum 13. Februar 2025 um 7:00 Uhr gingen in Fulda insgesamt 12.700 Anträge auf Briefwahl ein, was eine erhebliche Steigerung im Vergleich zur Europawahl 2024 ist, als lediglich 9.000 Anträge registriert wurden. Der Rücklauf der Briefwahlstimmen betrug in Fulda etwa 5.000, wobei 600 Stimmen direkt im Bürgerbüro abgegeben wurden. Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben, wird geraten, sich bei der Stadt zu melden.

Details zu den Anträgen und Rückgaben

In Hilders wurden bis Freitag 1.009 Anträge bei 3.638 Wahlberechtigten gezählt. In Tann beantragten 847 von 3.512 Wahlberechtigten die Briefwahl, während in Gersfeld rund 1.000 von 4.300 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen anforderten, was einem Anteil von 23% entspricht. Es ist zu beachten, dass nicht alle verschickten Wahlzettel bis zum Stichtag zurückgeschickt werden. Zudem sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Städten und Gemeinden verpflichtet und werden entsprechend geschult.

Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand betont die Notwendigkeit einer hohen Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025, die für den 23. Februar 2025 angesetzt ist. Wie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin berichtet wird, können Wahlberechtigte am Wahltag entweder per Urnenwahl oder Briefwahl abstimmen. Der Zeitraum für die Beantragung der Briefwahl ist verkürzt; Wahlberechtigte müssen ihre Unterlagen schneller beantragen und zurücksenden. Voraussichtlich haben die Wähler nur rund zwei Wochen Zeit, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und zurückzusenden, sodass eine sorgfältige Planung erforderlich ist.

Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Dabei sind die Wähler selbst dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig ankommen. Der Antrag auf Briefwahl kann entweder persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens 10. Februar 2025 erhalten, können sicherstellen, dass sie fristgerecht an ihrem Wohnort abstimmen können.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt abzugeben oder am Wahltag im Wahllokal zu wählen, sofern man einen Wahlschein und einen Lichtbildausweis mitbringt. Im Falle eines Verlustes oder Nicht-Erhalts der Briefwahlunterlagen ist es bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr möglich, einen neuen Wahlschein zu beantragen. Weiterführende Informationen zu wichtigen Fristen und Vorgängen können über einen WhatsApp-Kanal der Bundeswahlleiterin abgerufen werden.