
In Fulda kam es zu einem tragischen Vorfall zwischen einem Sohn und seinem Vater, der schließlich mit dem Tod des Vaters endete. Laut einem Bericht von hessenschau.de führten Handgreiflichkeiten zu einem Faustschlag, der fatale Folgen hatte. Der 23-jährige Sohn wurde vom Landgericht Fulda wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Gerichtstermin machte deutlich, dass der Konflikt, der zu diesem Vorfall führte, zwischen den beiden seit langer Zeit bestand. Anwesend waren auch die Mutter des Angeklagten und der zehnjährige Bruder.
Der Sohn hatte seinen Vater auf einem Bürgersteig geschlagen, wobei der Schlag dazu führte, dass der Vater stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Der Angeklagte behauptete, sein Schlag sei ein reflexartiger Akt gewesen, da der Vater zuvor seine Hand erhoben habe. Der gesunde Zustand des Vaters verschlechterte sich nach dem Vorfall erheblich, und trotz zwei Not-Operationen verstarb er im Februar 2024. Der beschuldigte Sohn, der bereits vorbestraft war, hatte dem Vater zuvor mehrfach mit dem Tod gedroht. Das Gericht wertete sein Verhalten als bewusste Inkaufnahme einer schweren Verletzung. Am Tatabend forderte der Vater seinen Sohn heraus, indem er seine Brille abnahm und ihn direkt ansprach.
Reaktionen auf das Urteil
Der Verteidiger des Angeklagten stellte den Sohn als Opfer dar, das über Jahre hinweg von seinem Vater physisch und psychisch misshandelt worden sei. Darüber hinaus argumentierte die Verteidigung, dass die jahrelangen Misshandlungen des Vaters zur Aggression des Sohnes führten. Im Rahmen des Verfahrens wurde jedoch deutlich, dass die Schwere der Taten und deren Folgen ausschlaggebend für das Urteil waren, das höher ausfiel als von der Anklage gefordert.
In einem verwandten Fall, dokumentiert im nwb.de, wurde ein anderer Angeklagter am 6. November 2024 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Hier war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die Tathandlungen als gefährliche Körperverletzung zu werten seien. Diese Verurteilung stellte sich ebenfalls als komplex dar, wobei eine mögliche Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden konnte. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich die Ergebnisse in Fällen von Körperverletzung und den damit verbundenen schweren Folgen sein können, auch wenn die Umstände und Motive variieren.