
Das Landgericht Gießen hat erneut die Sicherungsverwahrung gegen Jan Heiko P. angeordnet, den Mörder der 14-jährigen Ayleen. In dem Prozess, der unabhängig von den Vorgängen rund um Ayleen stattfand, wurde P. auch wegen weiteren Straftaten verurteilt. Er erhielt eine Gesamtstrafe von lebenslanger Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Jan Heiko P. war bereits im September 2023 wegen Mordes an Ayleen verurteilt worden. Der Fall erlangte große Aufmerksamkeit, nachdem Ayleen im Juli 2022 in Gottenheim verschwand und eine Woche später tot in einem See gefunden wurde. P. hatte Ayleen aus ihrem Heimatort abgeholt und nach Hessen gebracht, wo er sie gewürgt und vergewaltigt haben soll. Die Verurteilung wurde im August 2022 vom Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend bestätigt.
Neue Anklagen und Sicherungsverwahrung
Im Rahmen der erneuten Verhandlung wurden zusätzliche Anklagen gegen P. bekannt. So wurde er auch wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt mit einem 13-jährigen Mädchen und dem Besitz von kinderpornographischen Inhalten angeklagt. Die Taten beziehen sich nicht auf Ayleen. Für den Missbrauch erhielt P. eine Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten sowie 1,5 Jahre für den Besitz von kinderpornographischen Inhalten.
Das Gericht stellte fest, dass die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben sind. Jan P. gilt als gefährlich, zeigt keine Verhaltensänderung und hat ein hohes Rückfallrisiko. Ein psychologisches Gutachten bescheinigt ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Dies führte die Staatsanwaltschaft dazu, eine Haftstrafe von 2,5 Jahren wegen Missbrauchs und 1 Jahr und 10 Monate wegen der Kinderpornographie zu fordern.
Die Verteidigung räumte den Hang P.s zu Straftaten ein, beantragte jedoch geringere Strafen und kündigte Revision gegen das Urteil an. Der BGH hatte zuvor die Sicherungsverwahrung aufgrund eines geänderten Strafrahmens für einen Vorwurf aufgehoben, aber die Mordverurteilung beibehalten. Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe bleibt Jan Heiko P. in Haft, solange er als gefährlich eingestuft wird, wie Yahoo Nachrichten und Hessenschau berichten.