
Im Ortsteil Reiskirchen im Landkreis Gießen können die geplanten Feierlichkeiten zur 1050-Jahr-Feier nicht stattfinden, da die gesicherte Ersterwähnung des Ortes, wie das Giessener Anzeiger berichtet, auf das Jahr 1236 datiert ist. Diese neue Erkenntnis wurde durch ein Gutachten des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt erlangt. Die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten hatten bereits im Herbst 2024 begonnen, unter anderem waren eine Auftaktveranstaltung im Mai 2025 rund um die Kirche und den alten Pfarrhof sowie ein Festumzug im Juli im Zusammenhang mit der Reiskirchener Kirmes geplant.
Die erste 1000-Jahr-Feier fand im Jahr 1975 statt, basierend auf einer Urkunde von Kaiser Otto II. aus dem Jahr 975. Diese Urkunde bezieht sich jedoch sowohl auf den Ort Reiskirchen im Landkreis Gießen als auch auf den Ortsteil Reiskirchen bei Wetzlar. Das Hessische Staatsarchiv hatte beiden Ortschaften erlaubt, sich auf die Ersterwähnung von 975 zu beziehen. Archivarin Lea Palitsch hatte ein Gutachten initiiert, um das Alter von Reiskirchen zu klären. Das Gutachten bestätigte, dass die Urkunde von 975 nicht eindeutig einem der beiden Orte zugeordnet werden kann.
Ersterwähnung und weitere historische Hinweise
Eine Urkunde aus dem Jahr 1238, die einen Pfarrer von Reiskirchen erwähnt, wird nun als Beleg für die Ersterwähnung betrachtet. Der aktuelle Forschungsstand deutet darauf hin, dass Reiskirchen wahrscheinlich vor dem Jahr 1000 existierte, jedoch kann kein Gründungsdatum belegt werden.
Laut LAGIS Hessen befindet sich Reiskirchen 9 km westlich von Grünberg und liegt auf 228 m über NN. Der ältere Kernbereich des Ortes zieht sich in die Talaue des Flusses Wieseck. Die erste Nennung des Ortes in älteren Dokumenten erfolgte im Jahr 975. Die älteste Gemarkungskarte von Reiskirchen stammt aus dem Jahr 1854.
Obwohl die Feiern zur 1050-Jahr-Feier nicht stattfinden, besteht die Möglichkeit, ein Konzept für eine 800-Jahr-Feier im Jahr 2038 zu entwickeln, da erste Überlegungen hierzu bereits vorliegen.