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Zwangsversteigerungen im Aufwind: Immobilienkrise in Hersfeld-Rotenburg!

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg nehmen die Zwangsversteigerungen zu, wobei vor allem die Teilungsversteigerungen im Fokus stehen. Diese Zunahme wird häufig durch Erbstreitigkeiten oder Trennungen ausgelöst. Günstige Immobilienangebote, wie beispielsweise der Hof Guttels in Rotenburg, sind oftmals das Ergebnis von Zwangsversteigerungen. Informationen über den Zustand und die Substanz dieser Immobilien werden in der Regel erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Ansprechpartner für Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht Bad Hersfeld, unter der Leitung von Dr. Rolf Schwarz.

In den letzten Jahren ist die Zahl der regulären Zwangsversteigerungen gestiegen: 49 Verfahren wurden 2023 eingeleitet, 64 im Jahr 2024 und bis jetzt sind bereits 12 Verfahren im Jahr 2025 registriert. Die Ursachen für solche Zwangsversteigerungen sind zumeist Arbeitsplatzverluste, gesundheitliche Probleme oder Trennungen. Interessierte können sich über das Onlineportal zvg-portal.de über Bieterverfahren und anstehende Termine informieren, die vier Wochen vor dem Versteigerungsdatum in der Zeitung veröffentlicht werden.

Herausforderungen beim Immobilienverkauf

Interessenten müssen zudem sicherstellen, dass sie 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zum Bietertermin nachweisen können. Seit dem Ukraine-Krieg ist ein Rückgang der Nachfrage nach Immobilien zu verzeichnen, was sich auch auf die Gebote auswirkt, die häufig niedriger ausfallen. Erhöhte Energiepreise und steigende Bauzinsen beeinflussen zusätzlich den Immobilienmarkt. Besonders in ländlichen Gegenden finden Immobilien seltener neue Käufer, wobei diese zudem preisbewusster agieren. Die Lage des Objekts gewinnt wieder an Bedeutung für den Verkaufserfolg. Daher sollten sich Interessierte im Voraus über den Zustand der Immobilie und den Ablauf einer Zwangsversteigerung informieren. Eine häufige Fehleinschätzung besteht darin, dass Käufer annehmen, sie könnten die Immobilie nach der Versteigerung an ein Familienmitglied übertragen.

Die Teilungsversteigerung stellt eine spezielle Form der Zwangsversteigerung dar, die in der Regel zur Aufhebung einer Gemeinschaft, wie etwa nach einer Scheidung, dient. Der Antrag auf Teilungsversteigerung kann jederzeit beim Amtsgericht eingereicht werden, wobei keine Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag für die Immobilie, allerdings kann die Teilungsversteigerung auch finanzielle Nachteile mit sich bringen, wenn das Objekt nicht gewinnbringend versteigert wird. Anwälte können hierbei Alternativen aufzeigen und bei Konflikten zwischen den Beteiligten vermitteln, wie advocado.de berichtet.

Die Arten von Gemeinschaften, die durch Teilungsversteigerungen aufgelöst werden können, umfassen unter anderem Erbengemeinschaften, eheliche Gütergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Bruchteilsgemeinschaften. Bei der Erbengemeinschaft haben mehrere Erben Anspruch auf den Nachlass, während bei ehelichen Gütergemeinschaften das Vermögen beider Partner in einem Vertrag vereinigt ist. Die Teilnahme an einer Teilungsversteigerung erfordert einen schriftlichen Antrag, der bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss.

Der Ablauf einer Teilungsversteigerung kann wie folgt zusammengefasst werden: Genehmigung des Antrags durch das Amtsgericht, Einholung eines Wertgutachtens zur Feststellung des Verkehrswerts, Festlegung des Mindestgebots durch das Gericht sowie Durchführung der Bietstunde. Die anfallenden Kosten variieren je nach Verkehrswert der Immobilie und umfassen Antragskosten, Verfahrenskosten, Kosten für Wertgutachten und gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten.