Kassel

Kasseler Grundsteuerbescheide: Unmut wegen massiv steigender Abgaben!

Die Stadt Kassel hat mit der Versendung von etwa 60.000 Grundstücksabgabenbescheiden eine neue Ära in der Grundbesteuerung eingeläutet. Eigentümer sehen sich mit teils erheblichen Erhöhungen ihrer Zahlungen konfrontiert, was in der Bevölkerung für Unmut sorgt. Besonders betroffen sind Besitzer älterer Häuser, deren Grundsteuer um 30 bis 50 Prozent gestiegen ist. In Extremfällen sind sogar Verdopplungen oder Verdreißingungen der Steuerlast zu beobachten. Positivere Nachrichten gibt es für die Eigentümer jüngerer Gebäude, die tendenziell Entlastungen erfahren. Kassel rechnet für das Jahr 2025 mit Einnahmen aus der Grundsteuer in Höhe von etwa 38,4 Millionen Euro, die damit stabil im Vergleich zum Vorjahr bleiben.

Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die vorherige Regelung für verfassungswidrig erklärte. Bislang sind nur 70 Widersprüche gegen die neuen Bescheide eingegangen, was eine Widerspruchsquote von etwa 10 Prozent darstellt. Trotz der massiven Änderungen erwartet die Stadt keine flächendeckende Überprüfung der Bescheide auf Plausibilität. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Kassel bleibt bei 490 Prozent. Widersprüche gegen die Bescheide sind gebührenpflichtig und sollten nur bei erkannten Fehlern erfolgen. In Hessen insgesamt wurden etwa 280.000 Bescheide zum Messbetrag angefochten, was einer Einspruchsquote von 10,2 Prozent entspricht.

Rechtliche Auseinandersetzungen über die Grundsteuer

Die Diskussionen um die neue Grundsteuer sind nicht auf Kassel beschränkt. So wurden bereits Ende 2022 erste Klagen gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide in Deutschland eingereicht. In Baden-Württemberg zum Beispiel haben der Bund der Steuerzahler und weitere Verbände Klagen gegen die Grundsteuerwerte eingereicht, mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes zu klären. Kritiker bemängeln die Ungenauigkeit der Bodenrichtwerte und die Tatsache, dass gleiche Grundsteuerwerte für unterschiedliche Immobilientypen festgelegt wurden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied am 11. Juni 2024, dass das Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist, eine Revision gegen diese Urteile am Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen.

In weiteren Klageverfahren schließen sich Musterklagen in verschiedenen Bundesländern an, wobei unter anderem Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz geplant sind. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzungen ist die Einspruchs- und Klagebereitschaft unter den betroffenen Eigentümern nicht unbedingt stark ausgeprägt, da dieser Schritt keine Garantie auf persönliche Vorteile bietet. Das Risiko bleibt bestehen, dass die rechtliche Lage bis ins Jahr 2025 unverändert bleibt, wie auch [Finanztip](https://www.finanztip.de/grundsteuer/einspruch-grundsteuerbescheid/) festhält.