
Die Universität Kassel sieht sich mit einem neuen Gender-Streit konfrontiert, verursacht durch eine Richtlinie der hessischen Landesregierung, die Sonderzeichen zur Genderdarstellung an Hochschulen untersagt. Dies berichtet HNA.
Im Zentrum der Kontroverse steht eine Empfehlung des Zentrums für Lehrer:innenbildung (ZLB) der Universität Kassel, die eine inklusive Formulierung für Prüfungen vorschlägt: „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten.“ Diese Formulierung zielt darauf ab, non-binäre und trans Menschen zu berücksichtigen. Die Universität bestätigt, dass diese Empfehlung lediglich für Examensprüfungen von Lehramtskandidaten gilt.
Kritik und Reaktionen
Das ZLB interpretiert den ministeriellen Erlass so, dass das Verbot geschlechtersensibler Sprache auch für wissenschaftliche Hausarbeiten gilt. Die Rückmeldungen zu der neuen Formulierung seien überwiegend positiv. Prüfer dürfen zudem weiterhin die traditionelle Formulierung „Schülerinnen und Schüler“ verwenden.
Das Kultusministerium in Wiesbaden hat sich bislang nicht zu dem Vorschlag geäußert, da dieser aus einem internen Schreiben stammt. Das Wissenschaftsministerium erklärt hingegen, dass Gendern mit Sonderzeichen unter die Wissenschaftsfreiheit falle, jedoch bei staatlichen Verwaltungsakten die Dienstanweisung gelte.
Die Universität Kassel war bereits 2021 in die Schlagzeilen geraten, als einem Lehramtsstudenten Punkte wegen der Verwendung des generischen Maskulinums abgezogen wurden.
Weitere Informationen zu geschlechtergerechter Sprache an der Universität bietet die Universität Kassel. Die Hochschule empfiehlt unterschiedliche Begrüßungs- und Anredeformen je nach Situation. Traditionelle Anredeformen bleiben weiterhin möglich, allerdings sollte die Geschlechtszuschreibung mit der angesprochenen Person übereinstimmen.