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Lkw-Fahrer mit 49% Überladung aufgehalten: Bußgeld und Strafe!

Ein schwerer Fall von Überladung hat am 10. Februar 2025 auf der A4 in Kirchheim, Hessen, für Aufsehen gesorgt. Ein 31-jähriger Lkw-Fahrer, der mit einer Ladung von Baumstämmen auf dem Weg zu einem Sägewerk im Sauerland war, wurde von den Beamten des Verkehrsdienstes Bad Hersfeld angehalten. Bei der Kontrolle kam heraus, dass der Lkw mit 59.500 Kilogramm beladen war – erlaubt wären jedoch nur 40.000 Kilogramm. Dies entspricht einer Überladung von etwa 49 Prozent.

Der Fahrer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorlegen, die Transporte bis zu 44 Tonnen erlaubte. Diese Genehmigung war jedoch nicht mehr gültig, da das Fahrzeug die erlaubte Grenze überschritt. Zudem galt die Ausnahmegenehmigung nicht in Thüringen, wo die Baumstämme geladen wurden. Bei der Kontrolle wurden auch Verstöße gegen die Ladungssicherung und Sozialvorschriften festgestellt. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 380 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem wurde ein Einziehungsverfahren gegen die Firma des Fahrers eingeleitet. Nach einer Teilentladung durfte der Lkw seine Fahrt fortsetzen.

Ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit

Dieser Vorfall ist nicht der erste seiner Art. Laut Berichten gab es bereits im März 2024 einen ähnlichen Fall in Osthessen, bei dem es ebenso um Überladungen ging. Experten warnen, dass solche Verstöße nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch die Sicherheit auf den Straßen gefährden, da überladene Lkw ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.

Die Behörden setzen daher auf verstärkte Kontrollen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wie auch [Merkur](https://www.merkur.de/deutschland/hessen/soll-drastisch-ueberladen-zum-saegewerk-an-der-a4-ist-schluss-lkw-93566222.html) und [AgrarHeute](https://www.agrarheute.com/land-leben/ungueltige-ausnahmegenehmigung-langholzlaster-49-prozent-ueberladen-632413) berichten.