Main-Kinzig-Kreis

Friedhofsgebühren in Langenselbold steigen: Was Angehörige jetzt wissen müssen!

Langenselbold hat eine neue Gebührenordnung für die Friedhöfe und den Ruhehain Rödelberg beschlossen. Diese Änderung bringt erhebliche Preiserhöhungen für verschiedene Grabarten mit sich, welche ab sofort in Kraft treten.

Die Kosten für ein Erdreihengrab mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren steigen von 1.720 Euro auf 2.239 Euro. Ein Familiengrab kostet nun 4.788 Euro, zuvor betrugen die Gebühren 2.580 Euro. Auch die Preise für Urnengräber im Ruhehain, deren Nutzungszeit 20 Jahre beträgt, erhöhen sich von 610 Euro auf 1.051 Euro.

Weitere Anpassungen der Gebührenstruktur

Während die Gebühren für Erdbestattungen von 820 Euro auf 644 Euro gesenkt werden, steigen die Kosten für die Urnenbeisetzung im Ruhehain von 206 Euro auf 225 Euro. Ein besonderer Punkt ist die Reduzierung des Preises für Kühlzellen, der zuvor bei 41 Euro pro Tag lag; durch die Stilllegung von zwei Zellen wurde der Tagespreis auf 251 Euro gesenkt.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass sie in Zukunft keine Gräber mehr räumt. Dies bedeutet, dass Nutzungsberechtigte die Gräber selbst oder über Fachfirmen räumen müssen. Die Gebühren wurden seit 2017 nur zu 20 Prozent gedeckt, was die Notwendigkeit dieser Anpassungen erklärt. Der Trend zur Bestattung im Ruhehain und zu Urnenbestattungen hat die Kostenstruktur stark verändert, da Erdbestattungen weniger gefragt sind.

Die neuen Kosten wurden so kalkuliert, dass sie einen 100-prozentigen Deckungsgrad anstreben, anschließend aber um 20 Prozent reduziert wurden. Bestattungen von „Sternenkindern“ sowie Grabstellen für im Mutterleib verstorbene Kinder bleiben gebührenfrei. Darüber hinaus wurde die ursprünglich getrennte Satzung für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit zusammengefasst.

Die Friedhofsgebühren setzten sich generell aus Grabnutzungsgebühren und Beisetzungsgebühren zusammen. Die Grabnutzungsgebühr wird für die Nutzung des Grabes während der Ruhezeit erhoben und beträgt in der Regel zwanzig Jahre, kann jedoch je nach Grabart abweichen. Beisetzungsgebühren fallen für die Bereitstellung des Grabes und die damit verbundenen Leistungen an, wie [bestatter.de](https://www.bestatter.de/wissen/friedhof/friedhofsgebuehren/) berichtete.