
Am 1. Mai 2025 wird das Radrennen Eschborn-Frankfurt ausgetragen, ein etabliertes Event im internationalen Radsportkalender. Die Veranstaltung startet um 12:06 Uhr am Rathaus von Eschborn und führt die Teilnehmer auf einer 170 Kilometer langen Strecke, die durch den Taunus führt und schließlich in der Frankfurter Innenstadt endet.
Verkehrsteilnehmer müssen mit erheblichen Behinderungen in den betroffenen Regionen rechnen. Um das Rennen sicher abhalten zu können, sind umfangreiche Straßensperrungen notwendig, die die Innenstadt von Eschborn sowie die Strecke durch den Taunus betreffen. In Frankfurt werden die Sperrungen bis in den Abend andauern, insbesondere in der Umgebung des Opernplatzes, wo die ersten Zieldurchfahrten zwischen 16:40 und 17:10 Uhr erwartet werden. Zuschauer sollten öffentliche Verkehrsmittel nutzen, da viele Straßen nicht zugänglich sein werden, und sind angehalten, frühzeitig zu erscheinen, um gute Plätze zu sichern.
Öffentliche Verkehrsmittel und Umleitungen
Wie hessenschau.de berichtete, wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt, Eschborn und dem Taunus von den Veranstaltungen betroffen sein. Reisende werden gebeten, ihre Wege im Voraus zu planen. S- und U-Bahnen in Frankfurt verkehren größtenteils nach Fahrplan, teilweise mit Verstärkungen, jedoch gibt es Einschränkungen im Busverkehr.
Besonders der Zielbereich an der Alten Oper ist gut mit den S- und U-Bahnen erreichbar. Die U-Bahn-Linie U3 verkehrt jedoch an diesem Tag von 9 Uhr bis 13:30 Uhr nur zwischen Südbahnhof und Oberursel, und die Buslinien erfahren ebenfalls diverse Umleitungen und Änderungen im Fahrplan.
Die Straßensperrungen in Frankfurt umfassen unter anderem:
- Einfahrt Frankfurt West: 1. Mai, 8 Uhr bis 17 Uhr
- Ausfahrt Frankfurt Nord: 1. Mai, 8:15 Uhr bis 13:30 Uhr
- Bockenheimer Landstraße: 1. Mai, 6 Uhr bis 14 Uhr
- Rundkurs: 1. Mai, 6 Uhr bis 19 Uhr
- Ziellinie: 30. April, 12 Uhr bis 2. Mai, 1 Uhr
Für detaillierte Informationen zu Verkehr und Umleitungen steht die offizielle Webseite des Radrennens zur Verfügung sowie ein Servicetelefon, erreichbar vom 29. bis 30. April und am 1. Mai.