
Am 29. April 2025 ist in Wetter ein mobiler Radarkasten installiert worden, um Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr zu überwachen. Die Gefahrenlage auf den Straßen kann sich jederzeit ändern, weshalb Anpassungen der mobilen Radarkontrollen vorgenommen werden können. Laut den aktuellen Informationen wird die Geschwindigkeitsüberwachung in der Marburger Straße, PLZ 35083, durchgeführt. Der Blitzer wurde am 29. April 2025 um 12:24 Uhr gemeldet, wobei ein Tempolimit von 50 km/h gilt.
Die Regelungen für den Toleranzabzug bei mobilen Blitzern besagen, dass es keinen Unterschied zwischen mobilen und stationären Blitzern gibt. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h wird üblicherweise ein Toleranzabzug von 3 km/h angewendet, während bei höheren Geschwindigkeiten 3 Prozent abgezogen werden. Autofahrer, die die Geschwindigkeit überschreiten, müssen mit Bußgeldern und möglicherweise auch Fahrverboten rechnen. Die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen unterliegt der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Messmethoden und Bußgelder
Die aktuellen Geschwindigkeitskontrollen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Polizei und Kommunen setzen dazu verschiedene Messmethoden ein, darunter Laser- und Lichtschrankentechnik sowie Radarfallen. Diese Radarfallen nutzen den Doppler-Effekt zur Geschwindigkeitsmessung.
Wie [bussgeldcheck.bild.de](https://bussgeldcheck.bild.de/c/radarfalle/) berichtet, erfolgt der Toleranzabzug bei Radarmessungen in derselben Weise: Bis zu Geschwindigkeiten von 100 km/h gilt ein Abzug von 3 km/h, während dafür über 100 km/h 3 Prozent abgezogen werden. Die Bußgeldtabelle für innerorts sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1 bis 10 km/h ein Bußgeld von 30 Euro vor. Bei größeren Überschreitungen steigen die Bußgelder entsprechend an. Hierbei können auch Fahrverbote verhängt werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen.