Marburg-Biedenkopf

Grundsteuerreform 2025: So hart trifft es die Marburger Bürger!

Die Neuberechnung der Grundsteuer im Landkreis Marburg-Biedenkopf sorgt für gemischte Reaktionen unter den Bürgern. Laut einem Bericht von OP-Marburg zahlen einige Bürger weniger, während andere signifikante Erhöhungen hinnehmen müssen. Die Redaktion bat Leser, ihre neuen Grundsteuerbescheide zu teilen, was zu zahlreichen Einsendungen führte, von denen die meisten von Erhöhungen berichteten.

Besonders in Kirchhain zeigen sich drastische Veränderungen. Ein Rentner beschwerte sich über eine Erhöhung seiner Grundsteuer von 12 auf 51 Euro, während ein anderer dort vierteljährlich nun 149 Euro statt der vorherigen 69 Euro zahlen muss. In Schönbach stieg die Grundsteuer von 74 auf 308 Euro pro Jahr, und in Langenstein erhöhte sie sich von 356 auf 580 Euro. Ein weiterer Leser berichtete von einer mehr als dreifachen Erhöhung seiner Steuer in Kirchhain – von 21 auf 73 Euro vierteljährlich. Die Erhöhungen begegnen zahlreichen anderen Gemeinden im Landkreis, so dass beispielsweise in Rauschenberg die Grundsteuer von 123 auf 480 Euro jährlich ansteigt, während in Fronhausen die Beträge von 143 auf 646 Euro wachsen.

Anpassungen und Reformen im Grundsteuersystem

Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 nach einer bundesweiten Reform neu berechnet, wie marburg.de berichtet. Diese Anpassung betrifft alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie landwirtschaftliche Flächen. Der Oberbürgermeister von Marburg, Dr. Thomas Spies, plant für 2025 mit einem städtischen Haushalt von rund 12 Millionen Euro für die Grundsteuer, wobei weder Erhöhungen noch Senkungen vorgesehen sind.

Zur Berechnung werden neue Messbeträge herangezogen, da die bisherigen Einheitswerte ungültig erklärt wurden. In Hessen kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung. Der individuelle Messbetrag wird mit dem Grundsteuer-Hebesatz der Kommune multipliziert. Für Marburg sind folgende Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird von 280 auf 210 Prozent gesenkt, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke von 390 auf 450 Prozent ansteigt. Rund 19.000 neue Bescheide sollen zu Beginn des Jahres 2025 an Grundstückseigentümer verschickt werden.