Marburg-Biedenkopf

Heizölpreise in Marburg: Anstieg durch CO2-Steuer schlägt zu!

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt der Heizölpreis aktuell bei 101,73 Euro für 100 Liter bei einer Abnahmemenge von 3.000 Litern. Dies entspricht einem Preisanstieg von 1,3 Prozent im Vergleich zum hessischen Durchschnitt, der bei 100,40 Euro für 100 Liter liegt, wie op-marburg.de berichtet. Der Preis für 1.000 Liter Heizöl in Marburg variiert zwischen 103,3 und 104,02 Euro für 100 Liter. In den letzten drei Monaten schwankten die Heizölpreise, wobei der Tiefstand am 7. Dezember 2024 mit 91,9 Euro pro 100 Litern erreicht wurde und der Höchststand am 13. Januar 2025 mit 106,35 Euro pro 100 Litern zu verzeichnen war.

Der Anstieg der Preise ist hauptsächlich auf die erhöhte CO2-Steuer zurückzuführen, die mittlerweile 16 Prozent des Preises ausmacht. Trotz dieser Erhöhung gab es in den vergangenen Monaten keine starken Preisschwankungen, sodass ein konstantes Preisniveau festgestellt werden konnte. Dies führte zu einer Preissensibilität der Kunden, die vermehrt Vorratskäufe tätigen. Aktuell betragen die Lieferzeiten durchschnittlich 20 Tage. Die Straßenverhältnisse sind dabei gut und es gibt keine Einschränkungen für die Tankwagen.

Tipps für Käufer

Käufern wird geraten, größere Bestellungen zu tätigen, um von besseren Preisen zu profitieren. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, frühzeitig Preisvergleiche anzustellen und eine Planung vorzunehmen. Der Umstieg auf moderne Öl-Brennwertheizungen könnte zudem Einsparpotenziale bieten, während bei einer Umstellung auf alternative Ressourcen mögliche staatliche Bezuschussungen in Anspruch genommen werden können.

Die CO2-Bepreisung, die seit Januar 2021 in Deutschland gilt, treibt die Brennstoffpreise für Gas- und Ölheizungen weiter an. Sie wurde von der Großen Koalition eingeführt mit dem Ziel, Verbraucher zu einem Umdenken zu bewegen und Anreize zur Senkung klimaschädlicher Emissionen zu schaffen, wie heizungsfinder.de erläutert. Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, welcher staatliche Förderprogramme finanziert, darunter die energetische Sanierung und den Austausch alter Heizungen.

Für Mieter und Vermieter gilt, dass seit 2023 die CO2-Kosten geteilt werden, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. In Nichtwohngebäuden wird der CO2-Preis bis 2025 50:50 geteilt. In Wohngebäuden gibt es eine zehnstufige Staffelung, je nach CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes. Mieter, die sich selbst mit Wärme versorgen, müssen Ansprüche beim Vermieter geltend machen. Verträge, die den Mietern mehr als den gesetzlichen Anteil an der CO2-Steuer auferlegen, sind unwirksam.