
Die Stadt Offenbach wird ab dem 1. Januar 2025 einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B festlegen, der auf 1230 Punkte angesetzt wird. Mit diesem neuen Satz strebt die Stadt an, jährlich etwa 46 Millionen Euro zu erhalten und die Einnahmen aufkommensneutral zu gestalten. Dies wurde in einer Sondersitzung der Stadtverordneten beschlossen, die heute stattfindet, während die Abstimmung über den Haushalt für das Jahr 2025 am 20. März erfolgen wird.
Zusätzlich wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 370 Punkte festgelegt. Die Einführung einer neuen Grundsteuer C steht zwar an, jedoch gibt es bisher keinen festgelegten Hebesatz. Die Reform zielt darauf ab, dass 61% der Eigentümer in Offenbach von einer Reduzierung der Grundsteuer profitieren werden, während 39% mit erhöhten Zahlungen rechnen müssen. Neubauten sollen tendenziell günstiger besteuert werden.
Erwartungen und finanzielle Auswirkungen
Der neue Hebesatz von 1230 Punkten in Offenbach liegt über der Landesempfehlung von 1201 Punkten. Ab dem Jahr 2027 könnte sich der Hebesatz noch weiter erhöhen, um 300 Punkte auf 1530 Punkte, sofern sich die Finanzlage der Stadt nicht verbessert. Rund 60% der hessischen Kommunen haben bereits ihre Hebesätze erhöht, was die aktuelle Entwicklung in Offenbach widerspiegelt.
Wie die Stadtverwaltung berichtet, setzt Offenbach auf Sparmaßnahmen statt auf Steuererhöhungen. Vergleichbare Erhöhungen wurden bereits in anderen Städten wie Frankfurt, Darmstadt und Rodgau beschlossen. Eine Bürgerinformation zur neuen Grundsteuer findet am 6. März statt und die neuen Steuerbescheide werden voraussichtlich Mitte April versendet, rückwirkend für das erste Quartal. Eigentümer, die von höheren Belastungen betroffen sind, haben die Möglichkeit, individuelle Ratenzahlungen mit der Kämmerei zu vereinbaren. Fragen zu Grundsteuermessbeträgen sind an das Finanzamt zu richten.
Die erforderliche Reform für die Grundsteuer wurde von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossen und tritt ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Mehrheit der Eigentümer wird mit einer günstigeren Grundsteuer rechnen können, jedoch ist zu beachten, dass einige Eigentümer deutlich höhere Beträge zahlen müssen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch den individuellen Steuermessbetrag multipliziert mit dem voraussichtlichen Hebesatz der Stadt Offenbach und geteilt durch 100, was den jährlich zu zahlenden Betrag in Euro ergibt. Die Grundsteuer wird in der Regel quartalsweise abgebucht. Weitere Details sowie ein Frage-Antwort-Katalog sind verfügbar, wie [offenbach.de](https://www.offenbach.de/buerger_innen/rathaus-politik/haushalt-und-finanzen/grundsteuer-reform.php) berichtet.