
In Wiesbaden, Hessen, wurde ein 65-jähriger Fahrer aus Nürnberg gestoppt, der mit einem überladenen Renault-Kleinwagen auf der Autobahn unterwegs war. Augenzeugen berichteten der Polizei von dem Fahrzeug, dessen Holzteile über einen Meter aus der geöffneten Heckklappe ragten und das zudem mit weiteren Brettern auf dem Dach beladen war. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug 390 Kilo über dem zulässigen Gesamtgewicht lag.
Die Polizei wurde zwischen den Anschlussstellen Idstein und Niedernhausen auf der A3 in Richtung Frankfurt aktiv und stoppte das Fahrzeug auf der Raststätte Medenbach. Der Fahrer wurde von der Weiterfahrt abgehalten und das überladene Fahrzeug wurde aus dem Verkehr gezogen. Der Mann hatte eine gebrauchte Gartenhütte gekauft und zerlegt, was zu der massiven Überladung führte. Aufgrund der schweren Überladung ist mit einem Bußgeld zu rechnen, wie [bussgeldkataloge.de](https://www.bussgeldkataloge.de/ueberladung/) berichtete.
Problem der Fahrzeugüberladung
Die Überladung von Fahrzeugen ist ein häufiges Problem, das die Verkehrssicherheit gefährden kann. Jedes Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht, welches in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Bei einer Überladung müssen sowohl der Fahrer als auch der Halter mit verschiedenen Bußgeldern rechnen, abhängig von der Schwere der Überladung. Für Pkw-Fahrer variiert das Bußgeld zwischen 10 und 235 Euro, wobei die Höhe sich nach dem Grad der Überladung richtet. Bei Lkw-Fahrern können die Bußgelder bis zu 425 Euro betragen.
Die Kontrolle der Überladung erfolgt häufig durch mobile Waagen bei Verkehrskontrollen. Dies ist besonders wichtig, da eine Überladung nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch die Verkehrssicherheit erheblich gefährden kann. Bei einer Feststellung von Überladung wird die Fahrt erst nach Behebung der Überladung gestattet, was insbesondere für Berufskraftfahrer problematisch sein kann.