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Rekord-Einbürgerungen in Hessen: Darmstadt an der Spitze!

Hessen verzeichnet im Jahr 2024 ein Rekordhoch bei den Einbürgerungen. Dies ist der höchste Stand seit Beginn der Erfassung im Jahr 2007. Hauptgrund für diesen Anstieg ist die Einführung der Mehrstaatigkeit im Juni 2024, die es Einbürgerungswilligen ermöglicht, ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. In diesem Kontext berichtete die Frankfurter Rundschau, dass insbesondere die Behörden in Darmstadt, Kassel und Gießen eine deutliche Zunahme der Einbürgerungsentscheidungen und -anträge verzeichnen.

Die Stadt Darmstadt, die größte Einbürgerungsbehörde Deutschlands, hat im Jahr 2024 über 20.000 Einbürgerungsentscheidungen getroffen, davon waren 19.000 positiv. Dies stellt den höchsten Wert seit Beginn der Erfassung in Darmstadt dar. Insgesamt wurden in Hessen 28.882 Einbürgerungsanträge bearbeitet, was eine Steigerung von 33% im Vergleich zum Vorjahr und 250% im Vergleich zu dem Jahr 2020 bedeutet. Auch die Städte Kassel und Gießen berichteten von signifikanten Zahlen: In Kassel gab es 3.714 Einbürgerungsentscheidungen, von denen 3.363 positiv waren. Gießen meldete 2.972 Entscheidungen, 2.456 davon positiv.

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Die Webseite der hessischen Regierung beschreibt, dass die Einbürgerung die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer darstellt. Um ein Einbürgerungsverfahren einzuleiten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, sowie ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1.

Die Einbürgerung erfolgt durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und geprüft wurden. Die Gebühren für die Antragstellung betragen in der Regel 255 Euro. Besondere Regelungen existieren für spezifische Fallkonstellationen wie die Einbürgerung von Familienangehörigen oder Ausländern mit deutschem Ehepartner. In Hessen sind die Gemeinden mit über 7.500 Einwohnern oder die Landkreise für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zuständig.