HessenKriminalität und JustizMiltenberg

Skandal um Tierquälerei: Landwirte in Hessen und Unterfranken verurteilt!

Ein Landwirt aus Hessen wurde aufgrund von Tierquälerei verurteilt. Das Amtsgericht Obernburg verhängte eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro gegen den 54-Jährigen, dessen Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Der Landwirt soll im Jahr 2023 zwei Tiere gequält haben: eine trächtige Kuh, die unter einem überlangen Transport litt, sowie eine Kuh, die mit einem Seil aus einem Hänger gezogen wurde. Im Fall der trächtigen Kuh wurde von einer Verurteilung abgesehen, da die Strafe im Vergleich zum zweiten Vorwurf nicht wesentlich war.

Ein anderer Landwirt, 39 Jahre alt und aus dem Landkreis Schweinfurt, wurde am 12. Februar ebenfalls wegen Tierquälerei verurteilt. Er hatte im Juni 2023 beim Abladen von zwei Rindern diese mit Seilen gezogen, da sie den Hänger nicht selbstständig verlassen konnten. Seine Strafe betrug 65 Tagessätze zu je 10 Euro und ist bereits rechtskräftig. Beide Vorfälle stehen in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Schlachthöfe im Landkreis Miltenberg und Aschaffenburg, die nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation in den Fokus der Behörden gerieten.

Ermittlungen und weitere Verstöße

Das Landratsamt Miltenberg untersagte im Sommer 2023 einem Schlachthof die Arbeit aufgrund gravierender Mängel beim Tierschutz. Nach den Vorwürfen ergaben sich konkrete Hinweise auf schwerwiegende Tierschutzverstöße, insbesondere beim Abladen und der Betäubung der Tiere. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wurde auch gegen zwei Zulieferer Anklage erhoben, die in sechs Fällen quälerische Tiermisshandlung begangen haben sollen. Der Prozess gegen diese Zulieferer steht noch aus.

Zudem wurden gegen acht Verdächtige weiterhin Ermittlungen wegen quälerischer Tiermisshandlung geführt, deren Abschluss für Mitte des Jahres erwartet wird. In einem separaten Verfahren stellte das Landgericht Aschaffenburg im Oktober eine frühere amtliche Tierärztin unter Bewährungsstrafe, da sie den Schlachthof vor Kontrollen gewarnt hatte. Auch die Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin sowie den Inhaber eines Zerlegebetriebs wurden gegen Geldauflagen eingestellt.