
Die Vogel- und Naturschutzgruppe Kaulstoß hat eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um gegen die geplanten Windkraftanlagen im EU-Vogelschutzgebiet bei Grebenhain vorzugehen. Dies wurde während der Jahreshauptversammlung der Gruppe diskutiert, wo der Vorsitzende Thorsten Schlemmer über die Pflege der Biotopschutzflächen im Jahr 2024 informierte. Auch der stellvertretende Vorsitzende Artur Kaltenschnee berichtete von seinen Betreuungen in den unterstützten Gebieten.
Zu den betreuten Flächen zählen vier große Feldgehölze, eine Magerrasenfläche sowie eine Streuobstwiese. Darüber hinaus wird eine Ackerfläche von einem Hektar als Blühfläche nach dem Prinzip der Dreifelderwirtschaft gepflegt. In der Versammlung wurden die Mitglieder Kevin und Marvin Appel sowie Florian Schmidt für ihren Einsatz gelobt. Die Gruppe betreut fast 200 künstliche Nisthilfen, sieht jedoch Probleme durch Waschbären, die gezielt Nistkästen plündern. Um diese Tiere vom Zugang zu den Bruträumen abzuhalten, werden spezielle Leisten mit Fluglochbohrungen an den Nistkästen angebracht.
Problematik der Windkraftanlagen
Heinfried Kunkel, ein Mitglied der Gruppe, informierte über die geplante Ausweisung eines Gebiets für Windkraftanlagen im EU-Vogelschutzgebiet durch die Gemeinde Grebenhain. Diese Maßnahme wird durch eine Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch möglich. Bereits vor 13 Jahren ergriff die Gruppe Maßnahmen gegen ähnliche Planungen, um die Alteburg als Vorrangfläche zu schützen. Zu diesem Zweck wurde ein integratives Gesamtkonzept zwischen Naturschutzverbänden, Windkraftbetreibern und dem Regierungspräsidium vereinbart.
Das Vogelschutzgebiet ist bereits stark belastet und hat die Verträglichkeitsgrenze mit über 130 Windkraftanlagen überschritten. Die Beschwerde gegen den mutmaßlichen Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission angenommen. Die Vogel- und Naturschutzgruppe Kaulstoß äußert sich damit klar gegen die Windkraftpläne in der Region, während der Schutz der Vogelarten und Lebensräume weiterhin ein zentrales Anliegen bleibt.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie, wie in den Bestimmungen des Bundesamtes für Naturschutz festgehalten, zielt auf die Erhaltung wildlebender Vogelarten innerhalb der EU ab und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Schaffung geeigneter Schutzgebiete sowie zur Wiederherstellung und Pflege von Lebensräumen.