
Am Amtsgericht Halle (Saale) muss sich derzeit ein Mann wegen des Verstoßes gegen das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz verantworten. Der Angeklagte, ein 1972 in Zagreb, Kroatien, geborener Mann, steht im Verdacht, vorsätzlich Hunde nach Deutschland einführt zu haben, was gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes illegal ist. Laut den Ermittlungen soll er durch eine Frau, geboren im Februar 1986 in Halle (Saale), angestiftet worden sein.
Die Familie des Angeklagten betreibt eine Zucht von Staffordshire Terriern in Kroatien. Die mutmaßliche Komplizin, die Angeklagte T., habe A. vor Ende Mai 2023 beauftragt, mehrere Staffordshire Terrier-Welpen einzuführen, obwohl dies aufgrund der Rasseneinschränkungen verboten ist. Am 4. Mai 2023 soll A. in diesem Zusammenhang drei Welpen nach Deutschland gebracht haben. Bei der Einfuhr waren die Tiere maximal sechs Wochen alt und wiesen keine gültige Tollwutimpfung auf, da eine Impfung frühestens ab einem Alter von 12 Wochen erfolgen darf.
Details zum Vorfall
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft übergab A. zwei der Welpen Anfang Juni 2023 an T. für jeweils 300 Euro. T. verkaufte eines dieser Tiere an einen Zeugen, der in der laufenden Ermittlung aussagte. Ein Verstoß gegen das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden, ebenso wie Verstöße gegen § 31 des Tierschutzgesetzes. Beide Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft.
Das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, das am 21. April 2001 in Kraft trat, dient der Regulierung des Verbringens gefährlicher Hunde und wurde als Reaktion auf vermehrte Angriffe und tödliche Vorfälle durch solche Tiere in Deutschland erlassen. Es beinhaltet sowohl Einfuhrverbote als auch Strafen für Verstöße, die bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen können, wie [Wikipedia](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hundeverbringungs-_und_-einfuhrbeschr%C3%A4nkungsgesetz) berichtete.