Deutschland

Katzenschutz in Dietramszell: Erstmals Verordnung für freilaufende Katzen!

In Dietramszell ist eine wegweisende Katzenschutzverordnung in Kraft getreten, die vom Landratsamt erlassen wurde. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die häufigen Funde von schwer kranken und verletzten freilebenden Katzenwelpen in der Region. Die Verordnung sieht vor, dass die betroffenen Tiere eingefangen und kastriert werden. Nach der Kastration werden sie anschließend am ursprünglichen Fundort freigelassen. Zusätzlich sind Katzenhalter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen mit einem Microchip zu kennzeichnen und in einem Haustierregister anzumelden. Dies soll helfen, freilaufende Haustiere von herrenlosen Katzen zu unterscheiden.

PETA hat die Entscheidung in Dietramszell gelobt und fordert eine landesweite Katzenschutzverordnung für Bayern. In Deutschland gibt es bereits über 1.100 Kommunen, die eine Kastrationspflicht für streunende Katzen eingeführt haben. Die Tierrechtsorganisation argumentiert, dass lokale Regelungen nicht ausreichen, da Katzen keine Ortsgrenzen kennen. Eine unkastrierte Katze kann innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen, was die Problematik weiter verschärft. Anton Huber, der Zweite Bürgermeister von Dietramszell, sieht das Problem als lokal begrenzt an und appelliert an die Verantwortung der Katzenhalter. PETA fordert zudem Nachbesserungen der bestehenden Verordnung und eine einheitliche Regelung auf Landesebene.

PETA und der Kampf gegen die Katzenüberpopulation

Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland setzt sich seit Jahren für eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen ein, um die Überpopulation und das Leid heimatloser Katzen zu bekämpfen. In Deutschland leben schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen, deren Lebensbedingungen oftmals katastrophal sind. Die erste Stadt in Deutschland, die 2008 eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einführte, war Paderborn. Mittlerweile haben über 1.000 Städte und Gemeinden entsprechende Regelungen getroffen, darunter auch Köln, Bremen und Bonn.

Aktuell plant Niedersachsen die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für Freigängerkatzen umfassen soll. In Niedersachsen gibt es bereits rund 170 Katzenschutzverordnungen in etwa 580 Städten und Gemeinden. PETA ermutigt Bürger, heimatlose Katzen zu melden und sich für eine Kastrationspflicht einzusetzen. Zudem wird ein Heimtierschutzgesetz gefordert, das auch ein Verbot von sogenanntem „Qualzuchten“ und „Exotenbörsen“ umfasst, wie auf peta.de berichtet wird.