
In der Region Oberland stehen geplante Windkraftanlagen auf den Köpfinger Wiesen im Landkreis Weilheim-Schongau im Mittelpunkt eines hitzigen Konflikts zwischen Klimaschutz und Naturschutz. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung möchte der Markt Peiting einen Windpark realisieren, wobei sowohl Bürger als auch Betreiber bereit zur Beteiligung sind. Im Regionalplan ist ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen (WE 10) vorgesehen, das jedoch von den neuen Vorgaben des bayerischen Wirtschafts- und Umweltministeriums betroffen ist.
Seit November 2024 hat das Ministerium eine Pufferzone von 1000 Metern entlang des Lechs festgelegt, der in der Nähe der geplanten Windkraftflächen verläuft und Teil des europäischen Vogelschutzgebiets „Mittleres Lechtal“ ist. Diese Pufferzone führt zum Aus für zwei Windkraftflächen in Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen. Bürgermeister Peter Ostenrieder kündigte in einer Planungsausschusssitzung an, dass die Windräder nicht gebaut werden können. Verbandsvorsitzender Josef Niedermaier kritisierte die fehlende gesetzliche Grundlage für die Pufferzone und unterbreitete den Vorschlag, die Vorrangflächen im Entwurf für den Regionalplan zu belassen.
Natur- und Denkmalschutz im Fokus
Ein zentrales Thema in der Diskussion sind die möglichen Beeinträchtigungen der Wieskirche, die seit 1984 als UNESCO-Welterbestätte anerkannt ist. Frühere Planungen für Windkraftanlagen in deren Nähe scheiterten aufgrund von Bedenken seitens der UNESCO. Ein kommunales Denkmalschutzkonzept hatte ergeben, dass es „geringfügig negative Auswirkungen“ auf die Wieskirche geben könnte. Allerdings stellte ein Fachbeitrag der Regierung von Oberbayern fest, dass die Suchflächen innerhalb des 1000-Meter-Abstandes nicht geeignet sind. Experten warnen, dass Windkraftanlagen erhebliche Beeinträchtigungen für das Vogelschutzgebiet zur Folge haben könnten, weshalb das Gebiet WE 10 von 115,1 Hektar auf 36,4 Hektar verkleinert wird.
Bürgermeister Ostenrieder kritisiert die Ausweitung der Pufferzone als rechtlich unbegründet. Das geplante Vorgehen der Gemeinde Peiting sieht vor, eine neue Fläche für Windkraft zu planen und ein weiteres Heritage Impact Assessment zu erstellen. Der Antrag für diese neue Fläche muss bis zum 30. Juni eingehen, um in die EU-Notstandsverordnung zu fallen.
Im Rahmen dieser Debatte könnte auch das artenschutzrechtliche Verfahren relevant werden, wie das Bundesamt für Naturschutz erläutert. Demnach kann der Vorhabenträger eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG beantragen, sollte die Risikoerhöhung durch Schutzmaßnahmen nicht ausreichend gemindert werden können oder solche Maßnahmen unzumutbar sind. Die Regelungen wurden im Sommer 2022 reformiert, um die Erteilung von Ausnahmen zu erleichtern, wobei der Betrieb von Windenergieanlagen als überragend öffentliches Interesse anerkannt wird.