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Kramer fordert AfD-Verbot: Demokratie steht auf der Kippe!

Stephan Kramer, Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen, hat sich für ein Verfahren zum Verbot der AfD ausgesprochen. Während einer Äußerung betonte er, dass die Demokratie an einem kritischen Punkt angelangt sei, an dem ein solches Verfahren angemessen sei. Kramer wies darauf hin, dass die politische Auseinandersetzung mit der AfD weiterhin von Bedeutung sei, um ihre aggressiven Ansätze gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung wurde jedoch vorläufig ausgesetzt, nachdem die Partei Klage erhoben hatte. Der Thüringer Verfassungsschutz hatte die Landes-AfD bereits im Jahr 2021 als rechtsextremistisch eingestuft, gegen diese Entscheidung wurde jedoch nicht geklagt. Kramer, der seit 2015 an der Spitze des Thüringer Amtes steht, warnte erneut vor den Gefahren, die die AfD für zentrale Prinzipien wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie darstelle.

Aktuelle Entwicklungen zur AfD-Einstufung

Am 8. Mai 2025 gab das Bundesamt für Verfassungsschutz eine „Stillhaltezusage“ im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ab. Bis zu einem gerichtlichen Urteil wird die AfD nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet und bleibt vorerst nur als Verdachtsfall eingestuft. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die gravierenden Folgen der Einstufung für die Partei auszusetzen, bis das Gericht entscheidet. Die Pressemitteilung zur Hochstufung wurde zudem von der Homepage des BfV gelöscht.

Die AfD hat die Entscheidung begrüßt und sieht sie als Schritt zur Entlastung von Vorwürfen des Rechtsextremismus. Die Partei wehrt sich juristisch gegen die Hochstufung durch das BfV, und dies ist nicht die erste Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes; eine ähnliche Zusage gab es bereits im Januar 2021. Das zuständige Gericht in Köln wird über das Verfahren entscheiden, das auf der Neubewertung der AfD basiert, die auf einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ beruht. Dieses Ergebnis folgt auf eine dreijährige Prüfung und ein über 1.000 Seiten umfassendes, nicht öffentliches Gutachten.