DeutschlandFinanzenGesundheit

Krisenzeit: So sichern Sie Ihr Vermögen richtig!

In Deutschland sichern gesetzliche Regelungen die Sparguthaben der Verbraucher ab, was in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten von zentraler Bedeutung ist. Laut einem aktuellen Bericht von Ruhr24 liegt die Sparquote im Jahr 2024 bei 11,5 Prozent und erreicht damit nur die Werte während der Pandemie. Volkswirt Michael Stappel warnt jedoch vor einer zu hohen Guthabenansammlung auf Konten, da dies zu einem Werteverlust führen kann.

Die Sparkasse empfiehlt, ein finanzielles Polster von mindestens zwei bis drei Netto-Monatsgehältern anzulegen. Bei einem Nettolohn von 3.000 Euro sollten demnach zwischen 6.000 und 9.000 Euro auf dem Girokonto vorhanden sein. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Für Gemeinschaftskonten, wie bei verheirateten Paaren, sind sogar bis zu 200.000 Euro abgesichert.

Details zur Einlagensicherung

Im Falle einer Bankinsolvenz schützt der Staat Einlagen bis zu 100.000 Euro, wobei höhere Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden müssen, was ein Risiko von Verlusten mit sich bringt. Laut dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) ist der Entschädigungsanspruch grundsätzlich auf 100.000 Euro beschränkt, kann jedoch in bestimmten Fällen, wie z. B. bei nicht regelmäßig ausgezahlten Beträgen, bis zu 500.000 Euro betragen.

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland, die seit 2011 gilt, sieht vor, dass Kunden im Fall einer Insolvenz der Bank innerhalb von sieben Werktagen über ihr Geld verfügen können, wie Sparkonto berichtet. Zudem wurde die 10%ige Selbstbeteiligung abgeschafft. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge der Banken, nicht aus Steuergeldern, und der deutsche Staat hat während der Finanzkrise ein Versprechen zur vollständigen Absicherung abgegeben.

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird die zusätzliche Absicherung für private Sparer von 15% des Bankkapitals auf 8,75% reduziert.
  • Die Deckelung der Sicherungsbeträge sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch 3 Millionen Euro für private Sparer und 30 Millionen Euro für Unternehmen gesichert sind.