
Reitz Ventilatoren in Albaxen hat die Einführung von Kurzarbeit bekannt gegeben. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf einen signifikanten Umsatzrückgang und eine enttäuschende Auftragslage im vergangenen Jahr. Geschäftsführer Elmar Gierse bestätigte gegenüber „Radio Hochstift“, dass derzeit im Stammwerk 20 Prozent weniger gearbeitet wird, indem ein Arbeitstag pro Woche ausfällt. Am Stammwerk sind rund 400 Mitarbeiter beschäftigt, während weltweit über 1.000 Angestellte bei Reitz tätig sind.
Gierse äußerte jedoch Optimismus, da viele Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der hohen Inflation Aufträge verschoben haben. Im ersten Halbjahr 2023 konnten bei Reitz deutlich mehr Aufträge verzeichnet werden. Es besteht die Aussicht auf eine mögliche Rückführung der Kurzarbeit ab Juli 2023. Das Unternehmen produziert jährlich über 12.000 Industrie-Ventilatoren und beliefert mehr als 2.000 Kunden. Der Umsatz für das Jahr 2023 wird auf 130 Millionen Euro geschätzt. Auch andere Unternehmen in der Region, wie Arntz Optibelt und Stiebel Eltron, haben Kurzarbeit eingeführt.
Kurzarbeitergeld und Voraussetzungen
In einem Zusammenhang zu den Gründen für Kurzarbeit erklären Dr. Nina Springer und Dr. Adrian Löser die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld gemäß § 96 Abs. 1 SGB III. Ein Arbeitsausfall muss entweder auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Es wird betont, dass nicht alle wirtschaftlichen Gründe zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld führen, da das Kurzarbeitergeld nicht dazu gedacht ist, Arbeitgeber von sämtlichen wirtschaftlichen Risiken zu entlasten.
Das Kurzarbeitergeld ist auch keine Absicherung gegen allgemeine Betriebsrisiken, und es soll nicht wirtschaftlich nicht tragfähige Betriebe im Markt halten. Beispielsweise wird erklärt, dass Arbeitsausfälle aufgrund von Modeveränderungen eines Produkts nicht als wirtschaftlicher Grund angesehen werden. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, auf Veränderungen in der Verkaufbarkeit zu reagieren, wobei das Risiko nicht auf die Allgemeinheit verlagert werden kann.
Zu den möglichen wirtschaftlichen Gründen für einen Arbeitsausfall zählen unter anderem Arbeitsmangel aufgrund von Konjunkturschwankungen, Rohstoffknappheit, Kapitalmangel, Exportrückgang und fehlende Transportmöglichkeiten. Des Weiteren wird angeführt, dass auch Veränderungen in den betrieblichen Strukturen, die durch allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen bedingt sind, einen Arbeitsausfall verursachen können. Unabwendbare Ereignisse, die erhebliche Arbeitsausfälle verursachen, sind äußere Umstände, die vom Betrieb nicht abgewendet werden können. Normale Witterungsverhältnisse gelten hingegen nicht als unabwendbare Ereignisse, weswegen in diesen Fällen Saison-Kurzarbeitergeld in Betracht kommen kann.