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Landkreis Mühldorf: Weichenstellung für den MVV-Beitritt 2026!

Der Landkreis Mühldorf a. Inn befindet sich auf dem Weg, dem Münchner Verkehrsverbund (MVV) beizutreten. Wie Innsalzach24 berichtet, hat der Ausschuss für Umwelt, Nahverkehr, Natur und Tourismus am 31. März 2025 einstimmig dem Beitritt zugestimmt. Der endgültige Beschluss soll am 4. April 2025 im Kreistag erfolgen. Sollte dieser genehmigt werden, könnte der Beitritt am 1. Januar 2026 vollzogen werden, sodass ab diesem Datum die Tarife und Bedingungen des MVV im Landkreis gelten.

Landrat Max Heimerl bezeichnete die Entscheidung als wichtige Weichenstellung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Entscheidungsprozess zum Beitritt wurde durch eine Grundlagenstudie zur MVV-Verbunderweiterung eingeleitet, die bereits 2020 begann. Ein zentrales Thema waren die Kosten des Beitritts; die dauerhafte finanzielle Belastung des Landkreishaushalts stellt sich als geringer heraus als zunächst angenommen. Für das Jahr 2025 sind Infrastrukturmaßnahmen und Beratungsleistungen in Höhe von rund 260.000 Euro eingeplant, während ab 2026 jährliche Betriebskosten von etwa 230.000 Euro anfallen sollen. Teile dieser Ausgaben könnten durch Einsparungen im ÖPNV kompensiert werden.

Weitere Entwicklungen im MVV

Wie Merkur berichtet, hat der Landkreis Landshut ebenfalls beschlossen, dem MVV beizutreten. Dieser Beschluss erfolgte am Donnerstag mit großer Mehrheit im Kreistag und sieht den Beitritt zum 1. Januar 2026 vor. Ab diesem Datum gelten die MVV-Tarife auch im Landkreis Landshut. Für Gelegenheitsfahrer bedeutet dies eine Änderung, während sich für Besitzer des Deutschlandtickets nichts ändern wird. Die Stadt Landshut wird bald über ihren eigenen Beitritt abstimmen. MVV hebt hervor, dass ein gleichzeitiger Beitritt von Stadt und Landkreis sinnvoll ist. Zudem plant der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ebenfalls seinen Beitritt zum MVV zu Beginn 2026.

In den letzten Wochen hat das Interesse des Landkreises Mühldorf am Beitritt erneut zugenommen, was auf die bevorstehende entscheidende Kreistagssitzung im April zurückzuführen ist. Für die Umsetzung und Unterstützung aller Beitritte ist die finanzielle Förderung durch den Freistaat Voraussetzung.