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Maßregelvollzug in B-W: Überlastung trotz geplanter Neubauten!

Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg steht unter großem Druck, trotz geplanter Neubauten und Erweiterungen der Einrichtungen. Laut einem Bericht von BO.de rechnet das Sozialministerium mit einem unzureichenden Ausbau an Therapieplätzen. Experten fordern die Errichtung eines zusätzlichen Standorts, um die derzeitigen Verdichtungsmaßnahmen wie Stockbetten und Umnutzung von Räumlichkeiten zurücknehmen zu können.

Die Umsetzung solcher Maßnahmen hat dazu geführt, dass die fachlichen Standards nicht durchgängig erfüllt werden können. Stationsgrößen überschreiten häufig die empfohlenen Kapazitäten, was sich negativ auf die therapeutische Arbeit auswirkt. In der Diskussion stehen mögliche Standorte in Karlsruhe und Stuttgart, jedoch ist unklar, wo ein neuer Standort tatsächlich entstehen könnte.

Aktuelle Entwicklungen im Maßregelvollzug

Der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg richtet sich insbesondere an psychiatrisch auffällige oder suchtkranke Straftäter. Aktuelle Erweiterungen beinhalten 80 Plätze im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg, das seit August 2023 in Betrieb ist. Außerdem sind Neubauten in Wiesloch, die am 11. Oktober 2024 eröffnet werden, und in Calw, die für den 22. Januar 2025 geplant ist, bereits im Bau. Weitere geplante Neuerungen umfassen Standorte in Schwäbisch Hall mit 100 Plätzen, Winnenden mit 75 Plätzen, sowie Weinsberg (10-12 Plätze Jugendforensik) und Weissenau (48 Plätze).

Die Inbetriebnahme des neuen Standorts in Schwäbisch Hall wird für den Herbst/Winter 2025 erwartet, während der Standort in Winnenden frühestens 2028/2029 betriebsbereit sein soll. Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich 1605 Menschen in Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht. Am 28. Februar warteten zudem 27 Suchtkranke auf einen Platz, was auf einen Rückgang bei Zuweisungen von suchtkranken Patienten hinweist, gleichzeitig jedoch einen Anstieg psychiatrischer Krankenhausunterbringungen zeigt.

Ein zugrundeliegender Grund für die Veränderungen im Maßregelvollzug ist die Reform des Paragrafen 64 StGB, die seit Oktober 2023 in Kraft ist und zu restriktiveren Bedingungen für die Unterbringung führt.

Zusätzlich zu den oben genannten Entwicklungen bietet Baden-Württemberg sieben Zentren für Psychiatrie, in denen psychiatrische Fachkrankenhäuser, Tageskliniken und Wohnheime betrieben werden, wie auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg beschrieben. Diese Zentren sind Teil eines umfassenden Systems zur Versorgung psychisch kranker Menschen im Land und haben das Ziel, wohnortnahe Hilfe anzubieten.