Greifswald

Staat und Religion: Vortragsreihe im Greifswalder Rathaus begeistert!

Die Universität Greifswald lädt zu einer Vorlesungsreihe mit dem Titel „Universität im Rathaus“ ein, die sich mit dem Verhältnis von Staat und Religion im 21. Jahrhundert beschäftigt. Der Vortrag von Prof. Dr. Claus Dieter Classen findet am Montag, dem 14. April 2025, um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses statt. Der Eintritt ist frei.

In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Classen eine Diskussion über verfassungsrechtliche Entscheidungen anstoßen, die das Verhältnis von Staat und Religion betreffen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Weimarer Verfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949 gelegt, sowie auf die gesellschaftlichen Veränderungen, die seitdem stattgefunden haben. Themen wie Feiertagsrecht, Religionsunterricht und Staatsleistungen sollen ebenfalls behandelt werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Universität Greifswald verfügbar.

Themen der Vorlesungsreihe

Die Weimarer Reichsverfassung, die am 31. Juli 1919 beschlossen wurde, stellte in Deutschland einen Epochenwandel dar und regelte das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen neu. Artikel 137, Absatz 1, der Weimarer Verfassung besagt, dass es keine Staatskirche gibt und jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbst verwalten kann, was die formelle Trennung von Staat und Kirche begründet. Zudem sieht Artikel 149 vor, dass der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen von Religionsgemeinschaften verantwortet, jedoch staatlich überwacht werden soll.

Ein weiterer Punkt der Weimarer Verfassung betrifft die Staatsleistungen an Religionsgesellschaften, die durch Landesgesetzgebung abgelöst werden sollten, was jedoch bis heute nicht vollständig umgesetzt wurde. Die Höhe dieser Entschädigungszahlungen beträgt jährlich 548 Millionen Euro. Diese Zahlungen basieren auf historischen Verträgen und werden besonders in den ostdeutschen Ländern als höher empfunden. Häufig gab es bereits gescheiterte Versuche, die Staatsleistungen abzulösen, sowohl in der Weimarer Zeit als auch in der Bunderepublik.

Die Einführung des Grundrechts auf Religionsfreiheit, das im Grundgesetz von 1949 verankert ist, war eine Reaktion auf die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Außerdem wurde seit 1919 die Körperschaft des Öffentlichen Rechts etabliert, die Religionsgemeinschaften besondere Privilegien verleiht. Der Bereich der Seelsorge in staatlichen Einrichtungen wurde in der Weimarer Verfassung geregelt und später ins Grundgesetz übernommen, wobei die Militärseelsorge nach 1945 eine bedeutende Veränderung erfuhr.

Die Universität Greifswald und die Weimarer Verfassung bieten eine wertvolle Grundlage für das Verständnis des weiblichen Verhältnisses im politischen und gesellschaftlichen Rahmen.