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Kampf um Milliarden-Paket: Was bedeutet das für MV?

Am 18. März 2025 steht der Bundestag vor einer wichtigen Entscheidung bezüglich eines milliardenschweren Pakets für Verteidigung und Infrastruktur, das von Union und SPD initiiert wurde. Die Mehrheit von zwei Dritteln im Parlament ist erforderlich, um eine Änderung des Grundgesetzes zu beschließen. Wie NDR berichtete, wird Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) das Paket unterstützen, mit dem Ziel, zusätzliche Mittel von bis zu 190 Millionen Euro pro Jahr für Mecklenburg-Vorpommern zu generieren. Diese Investitionen sollen vor allem in die Bereiche Wirtschaft, Arbeitsplätze, Kitas, Schulen und Krankenhäuser fließen.

Die Zustimmung des Bundestags wird am Dienstag benötigt, gefolgt von einer weiteren Abstimmung im Bundesrat am Freitag, für die ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Es bleibt jedoch unklar, wie die Linke zur Abstimmung im Bundesrat stehen wird, da Bedenken hinsichtlich der erhöhten Ausgaben für Verteidigung geäußert wurden. Hennis Herbst, der Landeschef der Linken, betonte den Bedarf für weitere Diskussionen innerhalb der Koalition. Eine ursprünglich für Dienstag geplante Kabinettsberatung über das Abstimmungsverhalten wurde vertagt. Sollte es zu keiner Einigung zwischen SPD und Linken kommen, könnte Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat nicht zustimmen, was die CDU als mögliche Blamage für Schwesig beschreibt.

Gesetzesentwurf zur Grundgesetzänderung

Zusätzlich zu diesen Entwicklungen haben die SPD und die CDU/CSU einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht, der die Artikel 109, 115 und 143h betrifft. Laut Bundestag soll dieser Entwurf höhere Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro einführen. Zudem wird ein erhöhtes Verschuldungsspielraum für die Haushalte der Länder gefordert, was auf Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD zurückzuführen ist.

Die erste Lesung des Entwurfs ist für Donnerstag, den 13. März 2025, geplant. Die angepeilte Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll die Artikel 109 und 115 ändern, indem die Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts überschreiten, von den Einnahmen aus Krediten, die bei der Schuldenregel berücksichtigt werden, abgezogen werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der grundlegenden Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Bundesregierung erwartet, dass die geopolitischen und sicherheitspolitischen Spannungen in der internationalen Politik nicht abnehmen werden.

Das Sondervermögen soll in Artikel 143h verankert werden, mit einer geplanten Laufzeit von zehn Jahren. Ein Anteil von 100 Milliarden Euro aus diesem Sondervermögen wäre den Ländern für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Die Kreditaufnahme des Sondervermögens soll von der Kreditobergrenze der Schuldenregel ausgenommen werden, um den gesteigerten Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich zu decken.