Mecklenburgische Seenplatte

Gericht spricht Kita-Leiterin frei: Gerücht über Fußballtrainer entlarvt!

Ein Gerücht über einen Jugend-Fußballtrainer, der mit Drogen handeln soll, führte zu einem Verfahren gegen eine Kita-Leiterin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wie Nordkurier berichtete, wurde das Verfahren nach einer Stunde eingestellt und die Kita-Leiterin freigesprochen. Die Richterin Iris Hagedorn entschied, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens trägt.

Hintergrund des Gerüchts sind Streitigkeiten zwischen zwei Familien im Dorf, wobei der Trainer zu einer dieser Familien gehört. Der Trainer hatte einen Jungen ohne erkennbaren Grund vom Training ausgeschlossen, was von vielen Müttern, einschließlich der Kita-Leiterin, kritisch betrachtet wurde. Diese machte geltend, dass der Trainer keine pädagogische Eignung und keinen Trainerschein besitze. Bei einer Versammlung in der Kita wurde über Drogen im Ort gesprochen, wobei der Name des Trainers erwähnt wurde. Eine Frau aus dem Elternrat informierte ihn über die Gerüchte, was zu einer Anzeige führte. Die Angeklagte hingegen bestritt, den Trainer als „Dealer“ bezeichnet zu haben; Zeugen konnten keine klaren Beweise für die Anschuldigungen liefern.

Verurteilung eines ehemaligen Jugendtrainers

In einem nicht damit zusammenhängenden Fall wurde ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer vom Frankfurter Landgericht wegen mehrfacher Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Der 37-Jährige, wie fr.de berichtete, erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Angeklagten als gefährlich für die Allgemeinheit und stellte eine hohe Rückfallgefahr fest.

Der Mann missbrauchte zwischen 2008 und 2021 mehrere minderjährige Jungen, unter ihnen 60 Fälle von Vergewaltigung und 4 Fälle von schwerer Vergewaltigung. Der Angeklagte hatte vorher bereits eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung erhalten, war jedoch in Revision gegangen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs mussten sechs Fälle, darunter eine Serie von Vergewaltigungen im Oktober 2021, neu verhandelt werden. Der Angeklagte kontaktierte die Jungen über soziale Medien unter falschem Namen und bedrohte sie, bevor er sie in seiner Wohnung missbrauchte.

Die psychischen Folgen der Taten sind bei den Opfern bis heute spürbar. In der Gerichtsverhandlung zeigte sich der Angeklagte überwiegend geständig, der Prozess wurde größtenteils öffentlich ausgeschlossen, um die missbrauchten Jungen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und Sicherungsverwahrung beantragt, während die Verteidigung eine Haftdauer von acht Jahren und sechs Monaten forderte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.