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Messerattacke in Neubrandenburg: 41-Jähriger verletzt, Täter flüchtig!

Am Montagnachmittag kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Reitbahnweg in Neubrandenburg. Dabei wurde ein 41-jähriger Mann, der tunesischer Staatsangehöriger ist, durch einen Messerangriff verletzt. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:30 Uhr und folgte auf einen verbalen Streit zwischen dem Opfer und dem Täter.

Der 27-jährige Tatverdächtige, ein syrischer Staatsangehöriger, zog ein Messer und fügte dem 41-Jährigen eine Verletzung am Oberarm zu. Der Verletzte wurde daraufhin ins Klinikum Neubrandenburg gebracht. Der Täter flüchtete anschließend vom Tatort. Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen ist es der Polizei bislang nicht gelungen, ihn zu fassen. Die Kriminalpolizei Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen und bittet Zeugen um Hinweise zum Tathergang oder zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen, wie Nordkurier berichtete.

Weitere Messerattacke in Neubrandenburg

In einem ähnlichen Fall musste ein 20-jähriger Mann aufgrund einer Messerattacke, die ein 16-jähriges Opfer betraf, vor dem Landgericht Neubrandenburg eine Freiheitsstrafe antreten. Er wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich am 1. November 2022, als das Opfer in Neubrandenburg niedergestochen wurde und lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Der Täter gestand und gab an, aus Heimtücke gehandelt zu haben, nachdem Gerüchte über eine vermeintliche Vergewaltigung des Opfers im Umlauf waren, die sich später als falsch herausstellten, wie n-tv berichtete.

Die damalige Freundin des Hauptangeklagten hatte die falschen Behauptungen aufgestellt, was die Richterin Daniela Lieschke auch kritisch thematisierte. Zudem wurde der Bruder des Täters wegen eines Schlages gegen den Begleiter des Opfers verwarnt und zu 60 Stunden Arbeitsauflage verurteilt. Für einen 22-jährigen Freund des Täters sprach das Gericht ihn frei, da ihm keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, und das Opfer leidet weiterhin unter den psychischen Folgen der Tat.