
Die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Windkraft und Solarenergie ins Leben gerufen, um direkte finanzielle Vorteile für betroffene Bürger und Gemeinden zu schaffen. Das Gesetz sieht vor, dass bis Ende 2032 2,1 Prozent der Landesfläche als Eignungsflächen für erneuerbare Energien ausgewiesen werden, was eine Verdopplung der derzeitigen Quote von 0,8 Prozent bedeutet, wie NDR berichtete.
Bürger, die in einem Umkreis von 2,5 Kilometern von einem Windpark leben, sollen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Ein erstes Beteiligungsgesetz von 2016 brachte den Gemeinden nur geringe Einnahmen von etwa 4,5 Millionen Euro jährlich. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat Verständnis für Windkraftgegner geäußert, jedoch die Notwendigkeit der Windkraft zur Sicherung der Energieunabhängigkeit betont. Das neue Gesetz sieht vor, dass Betreiber bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde abgeben müssen, wobei 0,3 Cent an die betroffenen Einwohner und 0,3 Cent an die Gemeinde fließen sollen. Die Haushalte können im Durchschnitt mit Strompreis-Gutschriften von 540 Euro rechnen. Auch Betreiber von Solarparks müssen lokale Einwohner und Gemeinden an den Stromerlösen beteiligen, jedoch mit geringeren Abgaben als bei Windkraft.
Details des neuen Gesetzes
Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Kabinett verabschiedet und geht jetzt in die Verbandsanhörung. Die Landesregierung plant, das Gesetz noch im Jahr 2025 im Landtag zu beraten und in Kraft zu setzen. Trotz einer Erhöhung der Kapazitäten für Baugenehmigungen bleibt der Genehmigungsstau in den zuständigen Ämtern hoch. Um das Risiko für private Anleger zu minimieren, können Projektträger den Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen auch ein Sparprodukt anbieten, wie Regierung-MV erläutert. Diese Möglichkeit erlaubt es Anwohnern im Radius von fünf Kilometern um die Windanlagen, ihre Investitionen in Form von Sparbriefen oder Festgeldanlagen bei einer Bank zu tätigen, wobei die Verzinsung in der Regel über den marktüblichen Sätzen liegt.