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Rätselhafter Leichenfund auf der A20: Identität geklärt, Todesursache bleibt ungewiss!

Ein rätselhafter Leichenfund auf der Autobahn 20 in Nordwestmecklenburg sorgt derzeit für Aufsehen. In der Nacht zu Dienstag wurde ein 35 Jahre alter Mann aus Polen mit schweren Verletzungen auf der rechten Fahrspur zwischen Zurow und dem A20/A14-Kreuz Wismar gefunden. Der verletzte Mann wurde von einem Lkw-Fahrer entdeckt, der ihn gegen 2 Uhr auf der Autobahn sah.

Die Identität des Verstorbenen konnte mittlerweile geklärt werden, während die genaue Todesursache noch unklar bleibt. Rechtsmediziner wurden mit einer Obduktion beauftragt, um den Ursachen des Todes auf den Grund zu gehen. Der Fundort ist ein eher wenig besiedeltes Gebiet, was Fragen aufwirft, wie der Mann dorthin gelangte und ob er möglicherweise die Autobahn bei Dunkelheit und Nebel zum Anhalten nutzen wollte. Dies könnte zu einem Verkehrsunfall geführt haben.

Polizei sucht Zeugen

Die Polizei hat mittlerweile Zeugen gesucht, die in der Nacht von Montag zu Dienstag diesen Abschnitt der Autobahn befuhren. Infolge des Vorfalls blieb die A20 am Dienstagmorgen für mehrere Stunden in Richtung Westen zur Spurensicherung gesperrt. Der Fall wird bisher als Todesermittlungsverfahren eingestuft und nicht als fahrlässige Tötung.

Die rechtlichen Aspekte bezüglich der Obduktionen und deren Durchführung erläutert [investikat-iv.de](https://investikat-iv.de/der-todesursache-auf-der-spur-die-rechtsmedizinische-obduktion/). Die Rechtsmedizin, welche auch unter den Begriffen Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin bekannt ist, spielt eine entscheidende Rolle in der Klärung von Todesursachen und den Umständen, die zu nicht-natürlichen Todesfällen führen. Ärzte in diesem Fachgebiet sind dafür zuständig, Obduktionen durchzuführen, deren Ergebnisse sowohl für die Vorangehensweise der Strafverfolgung als auch für die medizinsche Klärung von Fällen von Bedeutung sind.