Nordwestmecklenburg

Zweitwohnungssteuer sorgt für Ärger: 400 Beschwerden im Klützer Winkel!

Im Ostseebad Boltenhagen sowie in den angrenzenden Gemeinden Klütz, Kalkhorst, Hohenkirchen und Zierow wurden rund 2250 Bescheide zur Erhöhung der Zweitwohnungssteuer verschickt. Diese Erhöhung wird rückwirkend für einen Zeitraum von vier Jahren eingefordert. Amtsvorsteherin Mandy Krüger berichtete über nahezu 400 eingegangene Beschwerden und Widersprüche gegen die Anpassung der Zweitwohnungssteuer.

Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch die Vielzahl der Widersprüche entsteht, zu bewältigen, könnte die Amtsverwaltung gezwungen sein, Personal aufzubauen. Die Gemeinden, die Zuweisungen vom Land oder Landkreis ausschließlich für Einwohner mit Erstwohnsitz erhalten, sind in diesem Zusammenhang auf die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer angewiesen. Diese Steuer wurde eingeführt, um die Infrastruktur auch für Zweitwohnungsbesitzer zu finanzieren und könnte den betroffenen Gemeinden Schätzungen zufolge über vier Millionen Euro einbringen.

Rechtliche Hintergründe und Widerstand der Betroffenen

Die rückwirkende Erhöhung der Steuer basiert auf einem Gerichtsurteil, das Mängel bei der Implementierung der Steuer festgestellt hat. Gerhard Bley, ein von der Maßnahme Betroffener, hat vorgeschlagen, die Widersprüche im Rahmen von Musterverfahren zu klären, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bisher haben sich mehr als 40 Betroffene bei ihm gemeldet, die Interesse an solchen Musterverfahren haben.

Zusätzlich wird im Amt Klützer Winkel, Mecklenburg, angestrebt, Ende 2023 oder Anfang 2024 neue Satzungen bezüglich der Zweitwohnungssteuer zu beschließen. Diese neuen Satzungen sollen ebenfalls eine höhere Zweitwohnungssteuer vorsehen, die rückwirkend für vier Jahre gelten soll. Frühere Satzungen wurden vom Verwaltungsgericht Schwerin für unwirksam erklärt, und es besteht bundesweit Uneinigkeit über die Rückwirkung dieser Steuer. Das Amt Klützer Winkel hat versucht, die erhöhte Zweitwohnungssteuer mit möglicherweise rechtlich fragwürdigen Schreiben einzutreiben.

Gerichtliche Entscheidungen verdeutlichen, dass Rückwirkungen oft vier Jahre oder länger andauern können. Bei rückwirkenden Satzungen darf die Steuerhöhe nicht höher sein als bei der ungültigen Satzung. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Grundsteuer hat festgelegt, dass die neue Steuer sich an der vorherigen Höhe orientieren muss. Für die Betroffenen wird darauf hingewiesen, dass ohne Klage keine Gewinne erzielt werden können.