
Besitzer von Zweitwohnungen im Ostseebad Boltenhagen und im Klützer Winkel sehen sich mit Rückforderungen der Zweitwohnungssteuer konfrontiert. Diese Nachforderungen, die vom Amt Klützer Winkel erlassen wurden, gelten rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2023 und sind erheblich höher als die bisherigen Steuerbeträge. Über 2250 Bescheide wurden bereits verschickt, was zu fast 400 Widersprüchen geführt hat und zusätzliche Arbeitskapazitäten in der Finanzabteilung erfordert. Mandy Krüger, die Amtsvorsteherin, erwägt die Einstellung von zusätzlichem Personal, um dem Ansturm an Beschwerden gerecht zu werden.
Gerhard Bley, ein betroffener Anwohner, hat nicht nur eine der Petitionen beim Landtag eingereicht, sondern auch eine Website zur Aufklärung über die Thematik erstellt. Diese Petitionen fordern von den Gemeinden mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit im Umgang mit der Zweitwohnungssteuer. Das Innenministerium wird vor der Prüfung durch den Petitionsausschuss eine Stellungnahme zu diesen Petitionen einholen. Dirk Lange, Pressesprecher des Landtags, betont, dass die Kommunen an das Kommunalabgabengesetz gebunden sind und unter der Rechtsaufsicht des Innenministeriums stehen, während die Petitionen an die Landesregierung zur Prüfung überstellt werden können, jedoch keine aufschiebende Wirkung haben.
Rechtliche Unsicherheiten und Anforderungen
Die rechtlichen Grundlagen der rückwirkenden Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind umstritten. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat bereits mehrere Satzungen in verschiedenen Gemeinden als rechtswidrig erklärt. Auch die kürzlich erlassene Satzung, die zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, könnte nicht ordnungsgemäß erlassen worden sein, was zu Zweifeln an der Berechnung der Steuer führt. Die Bescheide zur Zweitwohnungssteuer, die ohne ausreichende Erläuterungen übermittelten werden, haben den Anschein von Kontoauszügen und enthalten keine textliche Begründung oder Rechtsgrundlage. Diese Umstände tragen zur Unsicherheit unter den Betroffenen bei, die bis Ende 2024 mit weiteren Einsprüchen rechnen.
Die steuerlichen Anforderungen berücksichtigen zudem nicht die Nutzungseinschränkungen, die während der Corona-Pandemie galten. Trotz der Gebührenfreiheit für Widerspruchsverfahren bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen, solange kein wirksamer Steuerfestsetzungsbescheid erlassen wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die zuständigen Stellen zeitnah Lösungen und Klarheit für die betroffenen Zweitwohnungsbesitzer bieten können.