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Psychiatrie-Skandal: Patient flüchtet nach Gewaltausbruch in Rostock!

Ein 31-jähriger Psychiatrie-Patient, der an einer bipolaren Störung leidet, sorgte an Ostern für einen Vorfall in Greifswald und Rostock, der umfassende Aufmerksamkeit erregte. Der Patient, der eine mehr als zehnjährige Vorgeschichte psychischer Erkrankungen vorzuweisen hat, war am Ostersamstag in die Psychiatrie der Johanna-Odebrecht-Stiftung eingeliefert worden, um einem befürchteten Gewaltausbruch zuvorzukommen. Die Familie des Patienten erhebt jedoch schwere Vorwürfe gegen die Klinik.

Am Karfreitag bemerkte der Patient Anzeichen eines erneuten Schubs, doch die Klinik weigerte sich, ihn gegen seinen Willen zu fixieren. Trotz warnender Hinweise der Familie, dass der Patient flüchten könnte, blieb die Klinik untätig. Am Ostersonntag randalierte der Patient, verursachte einen Sachschaden von fast 40.000 Euro, beschädigte ein Auto, zerstörte Fenster eines Hauses und griff eine Mitarbeiterin einer Tankstelle an. Er entkam zunächst in einem Fahrzeug und attackierte Passanten mit einem Hammer und Messer.

Flucht und Ermittlungen

Nach seiner Festnahme wurde der Patient in eine geschlossene Station der Psychiatrie zurückgebracht, wo er sich jedoch weiterhin frei bewegen konnte. Er nutzte die Gelegenheit und entkam erneut, indem er ein Taxi stoppte, den Fahrer schlug und mit dem Fahrzeug floh, was zu einem weiteren Sachschaden von mindestens 10.000 Euro führte. Gegen ihn wird wegen Raubes, Körperverletzung und Unfallflucht ermittelt.

Die Familie fragt sich, warum die Klinik trotz eindeutiger Anzeichen einer Verschlechterung und einer gültigen Vorsorgevollmacht nicht eingegriffen hat. Das Amtsgericht Greifswald entschied, den Patienten während der laufenden Ermittlungen in einer Maßregelklinik unterzubringen, da er möglicherweise vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist. Der Klinikleiter erklärte, dass die Einrichtung keine Gefängnisfunktion habe und lediglich über Entweichhemmnisse verfüge.

In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für die psychiatrische Unterbringung von Patienten, die in verschiedenen Fällen zur Anwendung kommen, wie ein Artikel über Patientenrechte zeigt. Bei akuten und erheblichen Eigen- oder Fremdgefährdungen kann eine Zwangseinweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Allerdings bedarf es in der Regel eines richterlichen Beschlusses für eine solche Maßnahme.

Um Zwangseinweisungen zu vermeiden, wird empfohlen, regelmäßige Arztbesuche und die Einnahme von Medikamenten zu gewährleisten, sowie einen Krisenplan mit behandelnden Ärzten und Vertrauenspersonen zu erstellen.