Schwerin

Betrunkener Autofahrer verursacht Chaos in Schwerin – Polizei sucht Zeugen!

In Schwerin kam es am Sonntagmorgen zu mehreren Unfällen, die auf das Verhalten eines betrunkenen Autofahrers zurückzuführen sind. Ein 22-jähriger Mann soll in diesem Zusammenhang mehrere Fahrzeuge beschädigt haben, wie NDR berichtete. Der junge Mann war mit seinem Auto unterwegs, nachdem er zuvor alkoholische Getränke an einer Tankstelle gekauft hatte. Eine Mitarbeiterin der Tankstelle informierte umgehend die Polizei, nachdem der Fahrer die Tankstelle verlassen hatte.

Zusätzlich erhielt die Polizei einen Notruf von einer Frau, die berichtete, dass ihr Außenspiegel von einem Auto mit Schweriner Kennzeichen beschädigt worden sei. Mit Hilfe der Fahrzeugnummer konnte die Polizei die Adresse des Fahrers ausfindig machen. Vor Ort fand die Polizei den 22-Jährigen schlafend auf dem Fahrersitz seines Wagens vor. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als zwei Promille. Erste Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Mann in mehreren Stadtteilen, darunter Weststadt, Neumühle, Innenstadt, Lankow, Görries und Dreesch, weitere Unfälle verursacht haben könnte. Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen, die weitere Informationen zu den Vorfällen liefern können.

Rechtslage und Konsequenzen bei Alkohol am Steuer

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland eine weit verbreitete Ursache für Verkehrsunfälle. Aus den Informationen von anwalt.de geht hervor, dass die rechtlichen Konsequenzen für Autofahrer, die alkoholisiert ein Fahrzeug führen, schwerwiegend sein können. Die Strafen reichen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zum Verlust des Führerscheins und Freiheitsstrafen.

Die Promillegrenzen in Deutschland sind klar definiert: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Ab 0,5 Promille wird das Fahren als Ordnungswidrigkeit eingestuft, was Bußgelder und Punkte nach sich ziehen kann. Bei einem Wert ab 1,1 Promille ist man rechtlich als fahrunfähig eingestuft, was zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen kann, einschließlich Führerscheinentzug.