
In Schwerin sorgt die neue Verordnung zu öffnungszeiten der Geschäfte für Diskussionen unter den Einzelhändlern. Ralf Kahn, ein ortsansässiger Einzelhändler, begrüßt den neuen Welterbe-Titel, den die Stadt seit Juli 2024 trägt, und hofft auf einen Anstieg der Besucherzahlen. Besonders die Möglichkeit, an Sonntagen zu öffnen, sieht Kahn positiv. Die Verordnung erlaubt es Geschäften in touristischen Orten, zwischen Mitte März und Ende Oktober sonntags für sechs Stunden zu öffnen, sowie in der Zeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar.
Die Entscheidung über die Eintragung Schwerins in die Liste für erweiterte Öffnungszeiten liegt jedoch beim Landeswirtschaftsministerium, und eine Prüfung durch das Ministerium kann bis zu einem Jahr dauern. Stadtpräsident Sebastian Ehlers (CDU) äußert Kritik an den bürokratischen Hürden, während Oberbürgermeister Rico Badenschier eine zügige Lösung anstrebt und sich mit Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (SPD) koordiniert.
Zweifel der Einzelhändler
Die Reaktionen der Händler auf die neuen Öffnungszeiten fallen unterschiedlich aus. Viele zeigen Skepsis gegenüber den Sonntagsöffnungen. Henner Schacht, Centermanager der Marienplatz-Galerie, bezeichnet die Aussicht auf achtmonatige Sonntagsöffnungen als „völlig utopisch“. Derzeit sind nur vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich, die an besondere Anlässe gebunden sind.
Besonders inhabergeführte Läden scheinen wenig Interesse an den neuen Regelungen zu haben. Carina Klös von Goldschmied Nothdurft berichtet von einem geringen Umsatz an verkaufsoffenen Sonntagen. Obwohl die Stadt zuvor eine Gebühr von nahezu 100 Euro für die Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen von den Händlern verlangte, wird diese nun aufgehoben. Der erste Advent ist nach der neuen Regel ebenfalls kein verkaufsoffener Sonntag mehr, was als nachteilig betrachtet wird.
Antiquitätenhändler Paul Dinter zeigt sich unsicher, ob er an Sonntagen öffnen wird, möchte jedoch die Entscheidungsfreiheit über solche Öffnungen haben. Zur Unterstützung der Geschäfte hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die allen Händlern erlaubt, am 6. April von 13 bis 18 Uhr ohne Gebühr zu öffnen, wie Ostsee-Zeitung berichtet. Zudem bieten eine Untersuchung des Bundestags weitere Einblicke in ähnliche Entwicklungen.