
In der Stadt Meißen wurde eine Entscheidung getroffen, um die Transparenz in der Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 zu erhöhen. Die Stadtverwaltung gab bekannt, dass der Stadtrat am 5. Februar die Haushaltssatzung genehmigte, welche daraufhin von der Rechtsaufsicht auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft und bestätigt wurde.
Bürger der Stadt haben die Möglichkeit, die detaillierte Satzung sowie den Haushaltsplan einzusehen. Dies ist sowohl physisch im Bürgerbüro der Stadt Meißen, Burgstraße 32, während der regulären Öffnungszeiten als auch digital möglich. Der Haushaltsplan wurde zuletzt am 20. März im 14. elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und ist auf der offiziellen Website der Stadt abrufbar. Ein vollständiger Bericht, der 671 Seiten umfasst, steht ebenfalls für den Download zur Verfügung, wie diesachsen.de berichtete.
Doppelhaushalt und seine Regelungen
Doppelhaushalte, wie der in Meißen geplante, bieten den Gemeinden die Möglichkeit, einen Zweijahreshaushalt zu verabschieden, während dennoch der Grundsatz der Jährlichkeit beibehalten bleibt. Das bedeutet, dass Ansätze für jedes Jahr separat veranschlagt werden müssen. Die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern regeln, dass Bewilligungen für jedes Haushaltsjahr mit dem Ablauf des Jahres enden. Allgemeine Bestimmungen in der Haushaltssatzung, etwa die Hebesätze der Realsteuern, gelten hingegen für zwei Jahre.
Ein Doppelhaushalt kann oft dazu führen, dass im zweiten Jahr Nachtragshaushalte erforderlich sind. Die Vorteile eines Doppelhaushalts liegen vor allem in der Entlastung der Verwaltung sowie der Mehrheitsfraktionen, da nicht jährlich eine große Haushaltsdebatte abgehalten werden muss. Besonders Gemeinden in einer prekären Haushaltslage neigen dazu, einen Doppelhaushalt zu bevorzugen, um eine vorläufige Haushaltsführung zu vermeiden. Diese Informationen sind detailliert im kommunalwiki.boell.de zu finden.