
Friedrich Merz (CDU) hat im ersten Wahlgang zur Kanzlerwahl im Bundestag am 6. Mai 2025 die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Merz erhielt lediglich 310 Ja-Stimmen und verpasste damit die absolute Mehrheit von 316 Stimmen, die für die Ernennung zum Bundeskanzler notwendig sind. Ein zweiter Wahlgang ist für heute um 15:15 Uhr angesetzt, in dem Merz erneut antreten wird.
Dieser Vorfall ist historisch: Er ist der erste designierte Kanzler in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, der nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen gescheitert ist. Die Koalition aus Union und SPD verfügt insgesamt über 328 Stimmen, doch welche Koalitionsparteien Merz ihre Stimmen verweigert haben, ist unklar, da die Abstimmung geheim war.
Reaktionen auf die gescheiterte Wahl
Politische Reaktionen aus Nordrhein-Westfalen zeigen sich kritisch. Tim Achtermeyer von den NRW-Grünen bezeichnet die Wahlniederlage als Desaster und wirft Merz Polarisierung im Wahlkampf vor. Henning Höne von der FDP äußert seine Unzufriedenheit sowohl mit Merz als auch mit dem Koalitionsvertrag.
Auch auf Seiten der SPD wird die gescheiterte Wahl intensiv kommentiert. SPD-Chef und designierter Vizekanzler geht davon aus, dass Merz im zweiten Wahlgang eine Mehrheit erzielen kann. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, zeigen sich besorgt über die Situation und fordern eine zügige Regierungsbildung. Designierte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) äußert Bedenken hinsichtlich der Stabilität des demokratischen Systems.
Zusätzlich gibt es Stimmen innerhalb der CDU, die Merz nicht politisch beschädigt sehen, wie etwa Johann Wadephul, der auf ähnliche Situationen in der Vergangenheit verweist. Andere, wie Serpil Midyatli (SPD), bezeichnen den Tag als „kein guter Tag in der deutschen Politik“ und rufen ebenfalls zu einer beschleunigten Regierungsbildung auf.
Olaf Scholz (SPD) bleibt bis zur Ernennung eines Nachfolgers geschäftsführend im Amt, nachdem er mit einem großen Zapfenstreich verabschiedet wurde. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundestag 14 Tage Zeit hat, um einen Bundeskanzler zu wählen. Innerhalb dieser Frist sind beliebig viele Wahlgänge erlaubt, jedoch muss bei Nichteinigung auch eine einfachere Mehrheit in einem dritten Wahlgang genügen, um die Regierungsbildung voranzutreiben, wie NDR berichtete.