
Im Landgericht Görlitz begann am 7. März 2025 der Prozess gegen einen 29-jährigen Mann, der wegen Mordes an einem 28-jährigen Opfer angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, Thomas E., vor, den jungen Mann aus Eifersucht getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich bereits am 15. April 2024, als beide Männer sich in der Stadt trafen und über Beziehungen zu Frauen sprachen.
Laut den Anklagepunkten fühlte sich Thomas E. in seiner Ehre verletzt, als er von sexuellen Kontakten seines Opfers mit einer Ex-Freundin erfuhr und zudem eine geheime Beziehung zu seiner aktuellen Partnerin vermutete. Dies führte schließlich zu einer tödlichen Auseinandersetzung. Berichten zufolge umarmte der Angeklagte das Opfer bei der Verabschiedung und stach dann fünfmal mit einem Messer zu, wobei ein Stich direkt ins Herz des alkoholisierten Opfers ging.[Die Sachsen] erläuterte weiter, dass die Leiche des Opfers mit Verletzungen im Brustbereich im Eingang eines Mehrfamilienhauses gefunden wurde. Trotz der Reanimationsversuche eines Notarztes kam jede Hilfe zu spät.
Zeugenberichte und Erklärungen
Während der Verhandlung im Görlitzer Landgericht bestätigten Zeugen die Mordanklage gegen Thomas E. Eine Zeugin, die den Vorfall in der Tatnacht beobachtete, berichtete, dass sie kein unbekanntes Individuum gesehen habe, das das Tatmesser mitnahm. Der angeklagte Thomas E. behauptete hingegen, das Messer am Tatort zurückgelassen zu haben. Eine weitere Zeugin war die letzte Person, die Tim S. lebend sah und berichtete von einer vorhergehenden Konfrontation zwischen den beiden Männern.
Das Thema Eifersucht wurde während der Verhandlung thematisiert; die aggressive Stimmung des Angeklagten wurde beschrieben, ohne dass er jedoch handgreiflich wurde. Chatverläufe zwischen dem Angeklagten und seiner letzten Freundin zeigen emotionale Reaktionen nach dem Vorfall, in denen Thomas E. äußerte: „Ich glaube, ich habe Tim umgebracht“. Ehemalige Bekannte bestätigten zudem die ausgeprägte Eifersucht des Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Theo Dahm äußerte während der Verhandlung Zweifel an der Notwehrbehauptung von Thomas E., da unterschiedliche Schilderungen des Vorfalls vorliegen. Der nächste Verhandlungstag ist für Dienstag angesetzt.