
Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Göppingen hat am 30. April 2025 bekannt gegeben, dass die Abfallgebühren für das Jahr 2025 nun fällig sind. Personen, die die Gebühren bisher nicht beglichen haben, werden in den kommenden Tagen Post vom ABW erhalten. In diesem Schreiben sind die Kontaktdaten des AWB aufgeführt, sodass bei eventuellen Fragen schnell Unterstützung eingeholt werden kann.
Es wird darum gebeten, bei Anfragen das Buchungszeichen anzugeben, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Um den Mitarbeitenden des AWB mit Respekt zu begegnen, sollte der Umgang sachlich sein. Aufgrund zahlreicher telefonischer Anfragen kann es jedoch zu Wartezeiten kommen; daher empfiehlt es sich, schriftliche Anfragen per Post, E-Mail oder Fax zu stellen.
Details zu den Abfallgebühren
Der Abfallgebührenbescheid legt die Abfallgebühren für Haushalte und Arbeitsstätten im Landkreis Göppingen fest, wie die AWB-Website berichtet. Die Gebühren setzen sich aus einer Jahresgebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen oder der Mitarbeiterzahl in der Arbeitsstätte.
Die Leerungsgebühr wird anhand des Volumens des genutzten Mülleimers (60 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l-Container) und der Anzahl der Leerungen berechnet. Es besteht eine Mindestanzahl von zehn Leerungen pro Veranlagungsjahr, welches dem Kalenderjahr (01. Januar bis 31. Dezember) entspricht. Darüber hinaus werden Vorauszahlungen für Leerungsgebühren basierend auf den tatsächlichen Leerungen des Vorjahres für das zu veranlagende Jahr erhoben. Für bestimmte Abfallarten sind bei Selbstanlieferung an Sammelstellen ebenfalls Gebühren zu entrichten.
Für weitere Informationen können Interessierte die Ankündigung auf Filstalwelle einsehen oder direkt Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb aufnehmen:
Carl-Hermann-Gaiser-Straße 4, 73033 Göppingen
Telefon: 07161 202-7703
Website: www.awb-gp.de.