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Neues Gewerbegebiet in Göppingen: Alte Sprudelhallen werden revitalisiert!

Die Stadt Göppingen plant eine umfassende Entwicklung auf dem ehemaligen Aqua-Römer-Betriebsgelände in Jebenhausen, das zuletzt der Mineralwasserproduktion diente. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Baurecht für die Gewerbe-Entwicklung auf dem Areal zu schaffen. Zusätzlich soll ein Teil des Grundstücks für Wohnzwecke genutzt werden. Die ehemaligen Betriebsräume wurden vor fünf Jahren von der Firma Aqua Römer aufgegeben, die die Produktion in diesem Standort einstellte. Über die zukünftige Nutzung des Geländes herrschte bereits vor zwei Jahren eine intensive Diskussion in der Stadtpolitik.

Die neuen Eigentümer der Fläche sind die Göppinger Firma Wackler Spedition und Logistik. Mit diesen Eigentümern wurde ein Konsens unter der Leitung von Oberbürgermeister Alex Maier erzielt. Der Gemeinderat hat im Zuge dieser Entwicklungen den Bebauungsplan „Jebenhausen Südwest“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diesem Beschluss lagen umfangreiche Gutachten zugrunde, die sich mit Umwelt- und Artenschutz sowie Lärmentwicklung befassten.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Ein Bebauungsplan, wie er auch im Fall des Aqua-Römer-Areals von Bedeutung ist, regelt, wie und wo in einer Gemeinde gebaut werden darf. Diese Pläne sind gemeindliche Satzungen und basieren in der Regel auf einem Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch legt rechtliche Vorschriften für die Bebauungspläne fest. Der Bebauungsplan beinhaltet Festlegungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen. Er kann in der Gemeindeverwaltung, beim Bauamt oder städtischen Planungsamt eingesehen werden und ermöglicht eine gewisse Planungssicherheit. Produkte des Bebauungsplans können Einfluss auf den Grundstückswert haben, da größere überbaubare Flächen in der Regel den Wert erhöhen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des Göppinger Gemeinderats nicht nur die unmittelbare Entwicklung des ehemaligen Aqua-Römer-Geländes betrifft, sondern auch einen wichtigen Schritt im Rahmen der städtischen Planung darstellt. Die Einhaltung von Vorschriften aus dem Baugesetzbuch ist dabei essentiell, um zukünftige Bauvorhaben rechtlich abzusichern.