
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle bisherigen Grundsteuerbescheide in Lübeck aufgehoben. Dies wurde in einer aktuellen Mitteilung der Stadt bekannt gegeben. Grundstückseigentümer müssen vorerst keine Zahlungen leisten, da alle Bescheide vor dem genannten Datum gesetzlich ungültig geworden sind. Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Lübeck verzögert sich jedoch, und neue Bescheide werden frühestens ab März 2025 verschickt.
In der Übergangszeit empfiehlt die Stadt, auf freiwillige Einzahlungen zu verzichten. Nach Angaben von [NDR](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Luebeck-Grundsteuerbescheide-erst-ab-Maerz-erwartet-,regionluebecknews2354.html) werden die Details zu den Veränderungen in etwa eineinhalb Monaten an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert.
Empfehlungen für Grundstückseigentümer
Die Eigentümer haben bis zur Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheids keine Zahlungsverpflichtung. Daher ist es ratsam, Daueraufträge auszusetzen. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden keine weiteren Aktionen seitens der Grundstückseigentümer notwendig sein, bis der neue Bescheid vorliegt. Überweisungen, die vor der Erteilung der neuen Bescheide erfolgen, werden zurücküberwiesen, und eine Verrechnung mit zukünftigen Grundsteuerbeträgen ist nicht möglich.
Die Stadt Lübeck weist in ihren Informationen darauf hin, dass sich die Steuerbeträge aufgrund der Neubewertung der Grundstücke ändern werden. Grundstückseigentümer können sich auf der Webseite der Stadt [Lübeck](https://www.luebeck.de/de/presse/pressemeldungen/view/141375) über weitere Details zur Grundsteuerreform informieren.