
Das neue Solarspitzengesetz ist in Kraft getreten und bringt wesentliche Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Netzstabilität zu sichern und die Erzeugungsspitzen zu vermeiden. Verbraucher profitieren potenziell von der Möglichkeit, Einnahmen durch den Verkauf von Solarstrom zu generieren. Laut Angaben von fr.de haben im Jahr 2022 rund 4,7% der privaten Haushalte in Deutschland, also etwa 1,8 Millionen, Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom erzielt. Diese Zahl hat sich seit 2015, als es 3,1% (1,2 Millionen Haushalte) waren, erhöht. Allerdings sind die durchschnittlichen Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom von 266 Euro im Jahr 2015 auf 183 Euro im Jahr 2022 gesunken, was einem Rückgang von 31,2% entspricht.
Ein entscheidender Punkt des Gesetzes ist die Einführung neuer Regeln für Photovoltaikanlagen. Ab sofort sind Smart Meter und Steuerboxen für neue Anlagen ab 7 kWp Pflicht. Ohne diese technischen Einrichtungen wird die Einspeisung auf 60% der Nennleistung beschränkt. Bestehende Anlagen müssen nachgerüstet werden, was zu zusätzlichen Kosten für die Stromkunden führen kann. Betreiber erhalten bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr. Um dem entgegenzuwirken, wird empfohlen, auf Eigenverbrauch umzusteigen und intelligente Technologien zur Optimierung des Stromverbrauchs und zur Speicherung zu nutzen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass 90% der bis zum 30. September 2026 neu installierten Photovoltaikleistung bis Ende 2026 mit Smart Metern und Steuereinrichtungen ausgestattet sein sollen.
Technische Anforderungen und wirtschaftliche Aspekte
Das Gesetz fördert zudem die Nutzung von erneuerbaren Energien und legt den Fokus auf Speicherlösungen und Eigenverbrauch. Betreibern, die auf das neue Modell umsteigen, wird eine Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde in Aussicht gestellt. Dies wird von Informationen unterstützt, die auf regional-photovoltaik.de veröffentlicht wurden. Laut diesen Informationen tritt das Solarspitzengesetz voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft und sichert, dass alle neuen Anlagen ohne Steuerbox auf 60% der Modulleistung beschränkt sind.
Zusätzlich steigen die Einbaukosten für Smart Meter auf etwa 100 Euro, während die Betriebskosten bei etwa 30 Euro pro Jahr liegen. Betreiber ohne Speicherlösungen könnten Rentabilitätseinbußen von bis zu 9% erleiden. Intelligente Messsysteme sollen eingeführt werden, um den Eigenverbrauch zu optimieren. Es wird zudem betont, dass alle Systeme vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie zertifiziert werden müssen.