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Neumünster: Neue Grundsteuer sorgt für Ärger unter Eigentümern!

Die Stadt Neumünster steht vor einer Herausforderung, da sie rund 24.000 Bescheide für die neue Grundsteuer erstellt. Ein externer Dienstleister wird den Druck, die Kuvertierung und den Versand übernehmen, um den Eigentümern die neuen Berechnungen zukommen zu lassen. Diese Bescheide können für die Grundstückseigentümer sowohl höhere als auch niedrigere Steuerbeträge zur Folge haben. Trotz der Umstellungen bleiben die jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer unverändert bei etwa 14,7 Millionen Euro.

Von einer Reduktion des Hebesatzes für Wohnimmobilien profitieren Eigentümer, da dieser von 658 Prozent auf 529 Prozent gesenkt wurde, nachdem er zuvor bei 480 Prozent lag. Im Gegensatz dazu müssen Eigentümer von Gewerbegrundstücken mit einem Anstieg des Hebesatzes von 480 Prozent auf 1009 Prozent ab dem Jahr 2025 rechnen. Die Ratsversammlung begründete diese Maßnahme mit dem Bestreben, mehr Gerechtigkeit für Familien zu schaffen und die Entlastungen für gewerbliche Eigentümer zu verringern.

Widersprüche erwartet

Die Stadtverwaltung hat bereits vor den Rechtsrisiken gewarnt, die aus den unterschiedlichen Hebesätzen resultieren können. Es wird mit zahlreichen Widersprüchen gegen die neuen Steuerbescheide gerechnet, besonders von Seiten der Gewerbetreibenden. Mischgrundstücke, die sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen umfassen, fallen ebenfalls unter die Regelungen für Gewerbegrundstücke.

Die erste Rate der Grundsteuer ist bereits am 15. Februar fällig, gefolgt von weiteren Raten am 15. Mai, 15. August und 15. November. Es gibt Bedenken, dass Eigentümer, die kein Lastschriftverfahren eingerichtet haben, vor dem ersten Fälligkeitstermin ihre Daueraufträge ändern müssen, um mögliche Überweisungen der alten Summen zu vermeiden. Zudem besteht die Möglichkeit zur Selbstberechnung der Grundsteuer, indem der neue Hebesatz mit dem neuen Messbetrag multipliziert und durch 100 geteilt wird, wie [kn-online.de](https://www.kn-online.de/lokales/neumuenster/grundsteuer-neumuenster-erwartet-viele-widersprueche-47LOQGSPYZELHA4SIFOORXP4C4.html) berichtete.

Für Eigentümer in Neumünster wurden bereits verschiedene Berechnungsbeispiele veröffentlicht. So ergibt sich beispielsweise für eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 116 qm und einem Grundsteuerwert von 105.200,00 € ab 2025 eine Grundsteuer von 156,54 €. Ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 126.100,00 € wird eine Grundsteuer von 187,64 € nach sich ziehen. Das Bürogebäude als Geschäftsgrundstück hat einen Grundsteuerwert von 2.081.800,00 €, was zu einer Grundsteuer von 3.397,49 € führt. Die genauen Werte werden vom Finanzamt Neumünster festgesetzt, während der Bescheid über die Grundsteuer von der Stadt Neumünster erlassen wird, wie [hebesatz.grundsteuer.de](https://hebesatz.grundsteuer.de/schleswig-holstein/neumuenster-01004000) erläuterte.