Aurich

Räuberische Erpressung in Aurich: Sechs Jahre Haft für Täter bestätigt!

Ein 32-jähriger Auricher ist wegen räuberischer Erpressung zu über sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Aurich, das am 10. Dezember des Vorjahres gefällt wurde, beträgt sechs Jahre und drei Monate. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig, da die Revision des Angeklagten vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil vorlagen und die Rechtsmittel vollständig ausgeschöpft sind.

Der Vorfall, der zu dieser Verurteilung führte, ereignete sich am 30. Juni des Vorjahres, als der Angeklagte in einer Spielothek in Aurich unter Vorhalt einer Schreckschusspistole Geld verlangte. Die Beute betrug 500 Euro. Etwa 40 Minuten nach der Tat konnte die Polizei Aurich den Angeklagten festnehmen, wie nwzonline.de berichtete.

Weitere Informationen zu räuberischen Erpressungen

In einem anderen Fall, der weniger direkt mit dem Auricher Vorfall verbunden ist, stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12. Juni 2024 fest, dass bei Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung eine Strafbarkeit wegen Anstiftung in Betracht kommt. Der Angeklagte S. war wegen Beihilfe zu einer solchen Erpressung verurteilt worden. Er hatte einem Kollegen Informationen über Bargeld eines Geschädigten gegeben, was zu einer gewaltsamen Bargeldforderung führten sollte. Der BGH hob das Urteil hinsichtlich S. und A. auf, um die möglichen Auswirkungen der Anstiftung auf die Strafe zu prüfen, wie nwb.de berichtete.