CuxhavenStade

Verhandlung zu räuberischer Erpressung: Schockierende Zeugenberichte!

Am Landgericht Stade fand der zweite Verhandlungstag in einem Fall von räuberischer Erpressung und Körperverletzung statt. Der 35-jährige Angeklagte aus Cuxhaven sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Der Beginn der Verhandlung verzögerte sich um mehr als eine Stunde, da ein Zeuge lange für seine Anreise benötigte, wie cnv-medien.de berichtete.

Im Kern wird dem Angeklagten vorgeworfen, eine Frau mehrfach bedroht und sie bei einem Treffen bis zur Ohnmacht geschlagen zu haben. Die erste Zeugin, eine Kommissarin aus Cuxhaven, berichtete von einem Vorfall im Mai 2023, als eine junge Frau die Wache aufsuchte und von ihrer schwer verletzten Schwester im Krankenhaus erzählte. Diese Geschädigte war der Kommissarin bereits bekannt, da es zuvor einen Wohnungsbrand gegeben hatte.

Verlauf der Verhandlung und Zeugenaussagen

Nachbarn der Familie des Angeklagten sollen nach 70.000 Euro gefragt haben, die in der Wohnung entdeckt wurden. Diese Nachfrage führte zu wochenlangen Bedrohungen der Geschädigten. Die Schwester der Geschädigten äußerte, dass ihre Schwester ein Handy von den Nachbarn erworben hatte und befürchtete, dass der Nachbar darauf zugreifen könnte. Im Krankenhaus berichtete die Geschädigte von Todesangst, wobei sie aufgrund der Sprachbarriere auf ihre Schwester als Übersetzerin angewiesen war.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten beinhalten auch, dass er die Geschädigte geschlagen habe, darunter auch mit einem Stuhl. Ein Notruf wurde registriert, nachdem das Handy der Geschädigten später ausgeschaltet war. Eine Gewaltschutzakte, die bereits vorlag, dokumentiert frühere Vorfälle häuslicher Gewalt durch den Ehemann der Geschädigten. Diese hatte zudem den Wunsch geäußert, sich von ihrem Ehemann zu trennen.

Ein zweiter Zeuge, der Bruder der Geschädigten, wies jegliche Kenntnisse über die 70.000 Euro und die Vorfälle häuslicher Gewalt zurück, sprach allerdings nur wenig Deutsch. Der Ex-Ehemann der Geschädigten bestätigte die häusliche Gewalt, jedoch wurde das entsprechende Verfahren bereits eingestellt. Inwieweit dieser auch mit einer möglichen Entführung der Kinder nach Syrien gedroht hat, bleibt unklar.

Der dritte Verhandlungstag am Schwurgericht wird gegen Ende März stattfinden. Dabei sollen sowohl Familienmitglieder des Angeklagten als auch neue Chatverläufe in die Verhandlung einbezogen werden.

Gemäß den rechtlichen Grundlagen umfasst der Tatbestand des Raubes, wie in juracademy.de beschrieben, die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, welche durch Gewalt oder Drohung erlangt wird. Hierbei spielt die innere Willensrichtung des Opfers eine entscheidende Rolle, was die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung betrifft. Der Täter muss Gewalt anwenden oder drohen, um den Widerstand des Opfers zu überwinden.