
Im Diepholzer Stadtrat könnte im kommenden März 2025 das Verbot von Hunden auf Friedhöfen aufgehoben werden. Der städtische Ausschuss für Ordnung, Markt, Soziales, Sport und Kultur hat einstimmig für eine Änderung der Friedhofssatzung gestimmt, die den Bürgern das Mitbringen von Hunden an der Leine erlauben soll. Derzeit ist es nur Blindenhunden gestattet, die Friedhöfe zu betreten.
Der Antrag wurde von der SPD eingebracht und stößt auf breite Unterstützung, auch von der CDU/FDP-Gruppe sowie den Grünen. Andreas Meine von der SPD argumentiert, dass viele ältere Menschen auf die Begleitung ihrer Hunde angewiesen sind. Zudem habe die SPD die Auffassung vertreten, dass die bisherige Regelung überzogen sei und nicht den Lebensumständen vieler Bürger entspreche.
Diskussion um Hundekot und Ruhe auf den Friedhöfen
Während die Idee, Hunde auf Friedhöfen zuzulassen, auf Zustimmung stößt, wurden auch Bedenken geäußert. Lars Mester von der FDP brachte seine Sorgen über mögliche Verschmutzungen durch Hundekot zum Ausdruck und schlug die Einrichtung von Kotbeutelspendern vor. Gleichzeitig berichtete Petra Hage, die Leiterin des städtischen Fachdienstes, von Bürgern, die die bestehende Regelung beibehalten möchten. Ein Anwohner äußerte, dass Friedhöfe Orte der Ruhe sein sollten und einige Menschen Angst vor Hunden haben.
Andreas Meine hob hervor, dass eine Leinenpflicht für Hundehalter notwendig sei, während Lars Mester auf die allgemeine Akzeptanz von Hunden im öffentlichen Raum verwies. Es wurde auch ein Beispiel aus Hoya angeführt, wo Hunde auf dem Friedhof erlaubt sind, jedoch Beschwerden über Hundekot auslösten, was zu Überlegungen eines generellen Hundeverbots führt.
Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie in der [Friedhofssatzung von Diepholz](https://www.stadt-diepholz.de/medien/dokumente/friedhofssatzung.pdf?20170202115759).
Details zur aktuellen Diskussion über die Friedhofssatzung hat [kreiszeitung.de](https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/hunde-an-graebern-erlauben-politik-ist-fuer-aenderung-der-friedhofssatzung-93558032.html) veröffentlicht.